Form der Gemeindeorganisation, die im bernischen Gemeindeorganisationsgesetz vom 6. Dezember 1852 vorgesehen ist, in den meisten Gemeinden des katholischen Juras aber schon ab 1836 angewandt wurde und noch heute in den Kantonen Jura und Bern besteht. Die Gemischte Gemeinde ist der Zusammenschluss von Einwohner- und Bürgergemeinde. Damit sollen die Nachteile des Gemeindedualismus beseitigt werden. Über die Aufnahme neuer Bürger und die Veräusserung der Bürgergüter, die von den Gemeindebehörden verwaltet werden, entscheidet jedoch die Bürgerversammlung des Ortes.
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