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Christentum

Das Christentum prägt Gesellschaft und Geschichte der Schweiz seit über 1500 Jahren. Bis ins 19. Jahrhundert war es neben dem Judentum die einzige in der Schweiz vertretene Weltreligion. Der seit über 200 Jahren andauernde Prozess der Säkularisierung, aber auch der Atheismus, die zunehmende religiöse Indifferenz und die seit dem 20. Jahrhundert sich verbreitende Tendenz, dass neue Weltdeutungen aus verschiedenen Religionen und Weltanschauungen kombiniert und vermischt werden, haben den einst dominanten Einfluss des Christentums und seiner Kirchen zurückgedrängt.

Fundamente

Am Anfang des Christentums, einer monotheistischen Religion, steht eine unscheinbare innerjüdische Erneuerungsbewegung, die sich um die Gestalt des Wanderpropheten, Weisheitslehrers und Wunderrabbis Jesus bildete. Nach kurzem öffentlichen Wirken in Galiläa zog dieser nach Jerusalem, wo er von Pontius Pilatus, dem römischen Statthalter der kaiserlichen Provinz Judäa, wohl um das Jahr 30 zum Tod am Kreuz verurteilt wurde.

Der Evangelist Matthäus. Symbolbildseite des Liber Viventium von Pfäfers, Anfang des 9. Jahrhunderts (Stiftsarchiv St. Gallen, Cod. Fab. 1, S. 4; e-codices).
Der Evangelist Matthäus. Symbolbildseite des Liber Viventium von Pfäfers, Anfang des 9. Jahrhunderts (Stiftsarchiv St. Gallen, Cod. Fab. 1, S. 4; e-codices).

Nach Jesu Tod bekannte sich seine Anhängerschaft zu seiner Erhöhung oder Auferweckung, die als Beginn des endzeitlichen Handelns Gottes an den Menschen und der Welt verstanden wurde. In seinem Namen bildeten sich Gemeinschaften, die seine Worte als Evangelium, als Heilsbotschaft, bewahrten, in seinem Geist lebten und in der Erinnerung an ihn die Eucharistie feierten. Durch die Taufe erfolgte die Aufnahme in die Gemeinschaft der Söhne und Töchter Gottes, die allen offen stand, unabhängig von religiöser Herkunft, sozialem Stand und Geschlecht; Voraussetzung war das Bekenntnis zum Glauben an den Gott, der Jesus Christus von den Toten erweckt hat.

Ein wichtiger Verkünder des Evangeliums und Gemeindegründer war Paulus von Tarsus. Sein Grundanliegen war die Universalität der christlichen Heilsbotschaft. Seine Briefe an die Gemeinden sind die ältesten Schriften der werdenden Kirche und wurden später Teil des Neuen Testaments. Diese Sammlung von Schriften der ersten christlichen Generation wurde im 2. Jahrhundert zum Kanon. Schon in der ersten nachchristlichen Generation entstand aus der Jesusbewegung und der Urgemeinde in Jerusalem ein Netzwerk von christlichen Gemeinden, die sich, begünstigt von Pax romana und Hellenismus, rasch im römischen Reich ausbreiteten. Die lockeren Gemeinden der Anfangszeit erhielten mit der Zeit durch das Bischofsamt eine feste Struktur. Der Bischof von Rom gewann allmählich eine Vorrangstellung als Nachfolger Petri.

Zentrale Merkmale des Urchristentums waren das Glaubensbekenntnis zu Jesus Christus als absolutem Heilsbringer für alle Menschen und die ganze Schöpfung, ein Ethos der Solidarität, das zur Gemeindebildung führte, und eine am Liebesgebot orientierte Ethik, ferner die Erinnerung und Vergegenwärtigung Jesu, insbesondere seines Todes und seiner Auferstehung, in den Sakramenten der Taufe und des Abendmahls.

Im Verlauf der Kirchengeschichte wurden diese Grunderfahrungen in verschiedenen Kulturen und gesellschaftlichen Kontexten vermittelt, wobei die Balance zwischen Ursprungstreue, die sich in Erinnerung und Tradition niederschlägt, und Übersetzung in die eigene Gegenwart, also Aktualisierung und Inkulturation, je neu gesucht werden musste. Dies gilt für die Glaubenssprache – Bekenntnis und Dogma – ebenso wie für die Organisation des Zusammenlebens in Gemeinden, Kirchen und Ämtern sowie die in Ethik und christlicher Praxis verankerten Normen des gesellschaftlichen Handelns. Die Verbindung zwischen der Einfachheit der Grundanliegen und der Offenheit für unterschiedliche Lebens- und Ausdrucksformen bildet in religionsgeschichtlicher Sicht einen der zentralen Faktoren für die weltweite Verbreitung und Langlebigkeit des Christentums.

Das erste Jahrtausend

In der Schweiz vollzog sich die Christianisierung, von der archäologische Zeugnisse ab dem 4. Jahrhundert vorhanden sind, über Jahrhunderte. Retardierend mag das Fehlen eines zentral gelegenen Bistums im Bereich der heutigen Eidgenossenschaft gewirkt haben. Doch das Christentum setzte sich schliesslich sowohl in den sich herausbildenden urbanen Räumen als auch in den alpinen Talschaften durch. Die neu gegründeten Klöster (Mönchtum) wirkten als geistliche und kulturelle Stützpunkte. In den Talschaften bildete sich ein relativ hoher Grad an kommunaler und kirchlicher Selbstorganisation heraus.

Der Kampf zwischen Christentum und Heidentum in einer Ende des 9. Jahrhunderts illustrierten Fassung der Psychomachia von Prudentius (Burgerbibliothek Bern, Cod. 264, f. 35r).
Der Kampf zwischen Christentum und Heidentum in einer Ende des 9. Jahrhunderts illustrierten Fassung der Psychomachia von Prudentius (Burgerbibliothek Bern, Cod. 264, f. 35r). […]

Im Laufe der Jahrhunderte blieb kein Lebensbereich von christlicher Prägung unberührt; es gab aber auch keinen, der nicht umgekehrt das Christentum prägte. Von bleibender Bedeutung sind unter anderem die Überlieferung der antiken Texte und das ausgebaute Bildungswesen, die Caritas und ihre Institutionalisierung sowie das Mönchtum mit seinen verschiedenen Ausgestaltungen, sodann die christliche Normierung des täglichen wie des politischen Lebens und des Rechts. Im 14. Jahrhundert wurde die Schweiz zu einem Zentrum der deutschsprachigen Mystik. Als geschlossene Gesellschaft sonderte das Christentum Häretiker und Ketzer sowie die Juden aus (Antisemitismus). Mitunter wurden die Andersdenkenden teils in geregelten Prozessen (Inquisition), teils in ungeregelten tumultuarischen Exzessen (Pogrome) verfolgt. Hinsichtlich der praktizierten Alltagsreligion und Volksfrömmigkeit ist bis in die Moderne hinein ein Neben- und Miteinander von kirchlicher Lehre und sogenanntem Aberglauben zu beobachten. Dies kam etwas später auch in den Hexenverfolgungen zum Ausdruck (Hexenwesen), die Züge einer Massenhysterie trugen.

Felix, Regula und Exuperantius mit ihren vom Rumpf abgetrennten Köpfen in den Händen. Fragment einer Wandmalerei im ehemaligen Haus zum Königsstuhl in Zürich, entstanden um 1425, heute im Landesmuseum Zürich (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich).
Felix, Regula und Exuperantius mit ihren vom Rumpf abgetrennten Köpfen in den Händen. Fragment einer Wandmalerei im ehemaligen Haus zum Königsstuhl in Zürich, entstanden um 1425, heute im Landesmuseum Zürich (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich). […]

Mythische Projektionen einer späteren Zeit haben das Bild von der Geschichte des Christentums in der Schweiz verzerrt. Das gilt besonders für das Wirken der Glaubensboten, die religiöse Überhöhung des Bundes von 1291 zum Gründungsakt der Eidgenossenschaft und den sogenannten Pfaffenbrief. Das Motiv der Befreiung von fremden Herren, namentlich den Habsburgern, spiegelte auch die eigene Geschichte an der des auserwählten Volkes Israel und rühmte sich besonderen Gottesschutzes. Konfessionell modifiziert blieb diese Deutung über die Jahrhunderte bis nach dem Zweiten Weltkrieg erhalten.

Konfessionelle Spaltung

Die Frage, ob vorwiegend soziale oder wirtschaftliche Faktoren für die Reformation ausschlaggebend waren, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Die wirtschaftliche Überlegenheit der in geografischen Schlüsselräumen gelegenen Stadtstaaten Zürich, Basel, Bern und Genf ist ebenso wenig zu bestreiten wie der Umstand, dass die zur Reformation tendierenden Kräfte, nämlich Handwerker, Kaufleute und Zünfte, zum dynamischen Potenzial der Stadtstaaten gehörten. Fest steht auch, dass Teile der bürgerlichen und auch bäuerlichen Bevölkerung das herrschaftliche Machtgefüge und die Privilegien des Klerus angriffen (Antiklerikalismus) und damit die christlich legitimierte, gesellschaftliche Hierarchie umstürzen wollten. Doch die Reformation war im Wesentlichen auch eine religiöse Antwort auf eine religiöse Frage.

Innerhalb des konfessionellen Dualismus der Eidgenossenschaft, wie er sich seit dem 16. Jahrhundert zeigt, entwickelte der religiös-kirchliche Faktor eine einzigartige Prägekraft auf die einzelnen Stände, Stadtstaaten und Republiken; hingegen fungierte er weder als tragendes identitätstiftendes Element eines schweizerischen Nationalbewusstseins noch als Ferment politischer Einheit (Konfessionalismus). Die staatsrechtliche Pattstellung nach dem Zweiten Kappelerkrieg, der das Prinzip des konfessionellen Besitzstandes festschrieb, ermöglichte ein prekäres Gleichgewicht zwischen den Konfessionen. Weder Katholiken noch Reformierte wollten die Existenz der Eidgenossenschaft gefährden und hielten an der gemeinsamen Tagsatzung fest. Sowohl das Corpus catholicorum als auch das Corpus evangelicorum bauten eine eigenständige Kultur auf. Die reformierte konzentrierte sich stärker auf die literarische Tradition der Entfaltung des Wortes, während die katholische sich hauptsächlich an Bild, Symbol und Brauchtum orientierte. Das Gemeindeprinzip gab den Reformierten einen markanten Vorsprung in der demokratischen Organisation des christlichen Gemeinwesens. Den vorwiegend auf ländliche und alpine Gegenden begrenzten Katholiken gelang mit einiger Verspätung in Gegenreformation, Katholischer Reform und Barock die religiös-kirchliche Konsolidierung.

Gegenläufigkeiten, aber auch Parallelen in der Entwicklung von Evangelisch-reformierten Kirchen und Katholischer Kirche zeichneten sich in der Folge ab. Katholischerseits wurde das Fehlen einer handlungsfähigen kirchlichen Zentrale teilweise durch die Nuntiatur ausgeglichen. Ähnlich gestaltete sich die Einflussnahme politisch-staatlicher Stellen auf die Organisation des kirchlichen Lebens. Das einer späteren Zeit angehörende Rechtsinstitut der vorerst auf reformierter Seite errichteten Landeskirche trat noch nicht selbstständig in Erscheinung. Das äussere wie das innere Leben der Gemeinde wurde von den städtischen Ratsgremien bestimmt. Im katholischen Raum hatten die geistlichen Verwaltungsorgane Mühe, ihre Zuständigkeit für den religiösen Bereich durchzusetzen. In der Praxis besassen die Gemeinden zahlreiche Mitspracherechte (zum Beispiel das Volkspatronat).

Die reformierten Orte hatten im Ancien Régime kein Interesse an einer institutionellen Zusammenarbeit untereinander. Dennoch entwickelte sich, unbeschadet aller innertheologischen Differenzen, ein reformiertes Solidaritätsbewusstsein, das in der Aufnahme französischer Flüchtlinge nach der Aufhebung des Ediktes von Nantes 1685 einen bewegenden Ausdruck fand. Das Genf Johannes Calvins (Calvinismus) hatte über den französischen Protestantismus hinaus eine bis ins 20. Jahrhundert nachwirkende internationale Ausstrahlung. Parallelen hierzu gibt es im katholischen Raume keine. Hingegen entsprach den alltagsdurchdringenden Frömmigkeitsformen des Pietismus auf katholischer Seite das Aufkommen einer spezifisch-konfessionellen Volksfrömmigkeit.

Christentum und Moderne

Obschon das Verhältnis zwischen Christentum und Aufklärung ein gespanntes war, kam diese in beiden Konfessionen zum Zug. Ihre Bedeutung im katholischen Bereich wurde in der herkömmlichen Kirchengeschichtsschreibung lange unterschätzt. Eine von der Aufklärung eingeleitete, von Geistlichen und Laien beider Konfessionen getragene Phase von religiöser Toleranz und Gesprächsbereitschaft im ausgehenden 18. Jahrhundert wurde nach dem Zusammenbruch des Ancien Régime von einer gegenläufigen Rekonfessionalisierung abgelöst. Die auf den Bundesstaat hin tendierenden Kräfte mit ihrer vorwiegend in reformierten Kantonen angesiedelten wirtschaftlichen Potenz lösten in den meisten mehrheitlich katholischen Kantonen Ängste und Bedenken aus, die zur Bildung des Sonderbunds führten.

Der Kulturkampf vertiefte die kulturelle Isolation der konservativen Katholiken und schlug sich in der Bildung eines geschlossenen, auf Rom ausgerichteten katholischen Milieus nieder (Ultramontanismus, Christkatholische Kirche). Als Subgesellschaft mit umfassenden Stände- und Berufsorganisationen gelang es dem Katholizismus trotzdem, sich politisch und gesellschaftlich durchzusetzen. Besonders relevant war der Beitrag der Kongregationen von Frauen in Schulwesen und Krankenpflege. Dazu bilden die Diakonissen gewissermassen eine reformierte Parallele. Auch der Protestantismus begegnete den durch Modernisierung und Industrialisierung hervorgerufenen Problemen mit einem beachtlichen Netzwerk von sozialen Initiativen, woran auch die im 19. Jahrhundert entstandenen Evangelischen Freikirchen Anteil hatten.

Die Partei der Katholisch-Konservativen vertrat die politischen Vorstellungen der Mehrheit der Katholiken, wohingegen die liberalen Katholiken ihre politische Heimat im Freisinn fanden. Innerweltliche Frömmigkeit und paternalistisches Verantwortungsbewusstsein inspirierten das Ethos von Kaufleuten und Unternehmern im reformierten Raum. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts fanden die Ideen des religiösen Sozialismus Anklang bei reformierten Theologen und Pfarrern, die Partei für die Arbeiterschaft ergriffen.

Sitzung des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK) zum Thema Christen und Muslime im Oktober 2002 in Genf. Fotografie von Jean-Claude Gadmer, 2002 © Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg, Sammlung CIRIC.
Sitzung des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK) zum Thema Christen und Muslime im Oktober 2002 in Genf. Fotografie von Jean-Claude Gadmer, 2002 © Kantons- und Universitätsbibliothek Freiburg, Sammlung CIRIC. […]

Auf katholischer Seite war das Problembewusstsein für intellektuelle Entwicklungen weniger ausgeprägt. An den im 19. Jahrhundert zu Universitäten beförderten Akademien war der Protestantismus trotz der Gründung der Universität Freiburg 1889 eindeutig im Vorteil. Auch nach der Erosion der Konfessionskultur wurde dieses Defizit von katholischer Seite nicht aufgeholt. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts löste sich die katholische Subgesellschaft auf. Unter dem Impuls des Zweiten Vatikanischen Konzils und der Ökumene traten neue Formen der partnerschaftlichen Zusammenarbeit und des theologischen Dialogs in den Vordergrund. Die seit dem 19. Jahrhundert betriebene Arbeit der Missionen beider Kirchen bereitete einer entwicklungspolitischen Sensibilisierung den Weg. Die Kirchenleitungen versuchen seither vermehrt, ihre Stimme in Fragen ethischer Relevanz gemeinsam zu Gehör zu bringen.

Freilich haben die christlichen Kirchen ihre Monopolstellung als Instanzen der Sinngebung eingebüsst und müssen sich seit dem ausgehenden 20. Jahrhundert in Konkurrenz mit anderen Religionen – dem Islam, Buddhismus sowie Hinduismus – und gesellschaftlich-weltanschaulichen Strömungen behaupten (Esoterik). Stärker als innerkirchliche Spannungen und Richtungskämpfe, die vor allem in katholischem Integralismus und protestantischem Fundamentalismus ihren Ausdruck finden, fallen eine im 20. Jahrhundert sich beschleunigende Säkularisierung und die vermehrten Kirchenaustritte besonders in den Städten ins Gewicht. Auch wenn die Prägekraft des christlichen Glaubens nachgelassen hat, zehrt die moderne Gesellschaft weiterhin von christlichen Voraussetzungen, etwa im Bereich der sozialen Verantwortung, der Friedenssicherung und der Bewahrung der Schöpfung.

Auf der anderen Seite trägt die Gesellschaft auch an Hypotheken des Christentums, die allerdings kontrovers eingestuft werden. Neben dem Erbe des Kolonialismus, worin sich auch der Absolutheitsanspruch des Christentums wiederfindet, werden der jüdisch-christliche Monotheismus und Paternalismus und der insbesondere mit dem Protestantismus verknüpfte Rationalismus genannt, der nicht wenig zur Konsolidierung des Kapitalismus beigetragen hat. Eine sich bereits abzeichnende Zivilreligion, die im Begriff steht, die christlichen Werte zu säkularisieren und zu verinnerlichen, muss den Beweis ihrer Zukunftsfähigkeit erst noch erbringen.

Quellen und Literatur

  • TRE 30, 682-712
  • LThK 9, 338-342
  • R. Pfister, Kirchengesch. der Schweiz, 3 Bde., 1964-84
  • V. Conzemius, «Der Schweizer Katholizismus», in Die Schweiz, 1991, 274-301
  • Ökumen. Kirchengesch. der Schweiz, hg. von L. Vischer et al., 1994
  • Histoire religieuse de la Suisse, hg. von G. Bedouelle, F. Walter, 2000
Weblinks

Zitiervorschlag

Victor Conzemius: "Christentum", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 09.10.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/042730/2006-10-09/, konsultiert am 19.03.2024.