Arbeitnehmerverbände organisieren Arbeiter, Angestellte und Beamte und artikulieren und vertreten deren Interessen: gegenüber Arbeitgebern in Bezug auf Lohn- und Arbeitsbedingungen, gegenüber der Öffentlichkeit und dem Staat in der Sozialpolitik. Bei den heute ca. 80 regionalen oder nationalen Arbeitnehmerverbänden wurden bis Ende des 20. Jahrhunderts hauptsächlich Gewerkschaften und Angestelltenorganisationen unterschieden. Dazu kommen, mit beschränkten Kompetenzen, die Hausverbände. Die Unterscheidung nach dem Status Arbeiter und dem Status Angestellter verlor Anfang des 21. Jahrhunderts stark an Bedeutung.
Quellen und Literatur
- R. Fluder et al., Gewerkschaften und Angestelltenverbände in der schweiz. Privatwirtschaft, 1991
Weblinks