In der urchristl. Gem. bezeichnete der griech.-lat. Begriff D. (dt. Diener) ein Amt, das liturg. und karitative Dienste umfasste. Seit dem MA meint D. in der röm.-kath. Kirche den Kleriker, der sich auf die Priesterweihe vorbereitet. Das 2. Vatikan. Konzil (1962-65) wertete die Rolle des D.s auf, allerdings nur für Männer. 1982 beschloss die christkath. Kirche den ständigen Diakonat auch für Frauen.
Auf ref. Seite erhielt der D. in der Reformationszeit eine neue Bedeutung. Die Basler Kirchenordnung von 1529 definierte ihn als Gehilfen des Pfarrers, Johannes Calvin erhob ihn - nach Pfarrer, Presbyter und Lehrer - zum vierten kirchl. Amtsträger und übertrug ihm die Verantwortung für die Armen- und Krankenpflege. Im Einflussbereich Huldrych Zwinglis wurde dem kirchl. Diakonat zugunsten der städt. Armenfürsorge wenig Bedeutung beigemessen.
1889 wurde das erste schweiz. Diakonenhaus in Basel gegründet, 1904 folgte in St. Gallen das zweite. Ein weiterer Zweig der schweiz. D.e entstand mit dem Diakonenverband St. Stephanus 1899 in Zürich, aus dem 1906 der ökumenisch ausgerichtete Schweiz. Diakonieverein in Rüschlikon hervorging. Das Evang.-ref. Diakonenhaus in Greifensee bildet seit 1923 D.e aus, seit 1996 auch Frauen. 1931 wurde in Neuenburg das Maison romande du diaconat masculin à Vaumarcus gegründet. Das Département romand des ministères diaconaux in Fontaines ist für die D.e in der franz. Schweiz zuständig.
In der weltweiten Ökumene erfuhr das diakon. Amt 1982 in den Konsenspapieren von Lima eine Aufwertung. Anfang des 21. Jh. liegen die Aufgaben des D.s in den Bereichen Krankenpflege, Sozialpädagogik, Sozialfürsorge und kirchl. Gemeindearbeit (Diakonie).