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Konfessionalismus

Der seit dem 19. Jahrhundert gebräuchliche Begriff Konfessionalismus bezeichnet die ideologische Instrumentalisierung der eigenen Konfessionszugehörigkeit in Auseinandersetzung mit dem konfessionell Anderen. Der Konfessionalismus hat die Geschichte der Schweiz seit der Reformation – der Voraussetzung für den Konfessionalismus – stark mitgeprägt. Seine politischen Aspekte sind relativ gut erforscht, die mikro- und mentalitätsgeschichtlichen Bereiche dagegen nur lückenhaft. Dies gilt auch für die Herausbildung zweier unterschiedlicher konfessioneller Kulturen. Vom Begriff Konfessionalismus ist der in den 1980er Jahren in der deutschen Forschung eingeführte Begriff der Konfessionalisierung zu unterscheiden: Dieser beschreibt einen in allen Konfessionen erkennbaren gesamtgesellschaftlichen Wandlungsprozess, der ab dem 16. Jahrhundert auf die Leitung, die frühmoderne staatliche Bürokratisierung und die Disziplinierung der Gläubigen und Untertanen abzielte.

Öffentliche Verbrennung lutherischer Bibeln in Zug am 28. Januar 1556. Illustration in der Nachrichtensammlung des Chorherrn Johann Jakob Wick (Zentralbibliothek Zürich, Handschriftenabteilung, Wickiana, Ms. F 12, Fol. 17r).
Öffentliche Verbrennung lutherischer Bibeln in Zug am 28. Januar 1556. Illustration in der Nachrichtensammlung des Chorherrn Johann Jakob Wick (Zentralbibliothek Zürich, Handschriftenabteilung, Wickiana, Ms. F 12, Fol. 17r). […]

Im Zeitalter der Konfessionalisierung bildeten sich zwei verschiedene konfessionelle Kulturen heraus. Der Protestantismus zeichnete sich unter anderem durch sein fest- und farbloses Arbeitsethos, seine Bildungs- und Wissensgläubigkeit, den geistlichen Gesang und seinen besonderen Umgang mit der Bibel aus. In den altgläubigen Orten führte die katholische Reform im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts zum Aufbau eines katholischen Bildungswesens und zur Neubelebung der Volksfrömmigkeit. Die von den staatlichen Obrigkeiten und Kirchen angestrebte Ausschliesslichkeit der Konfessionskulturen wurde jedoch auf der Ebene der Laien nie wirklich erreicht. In der praktizierten Frömmigkeit blieben die Grenzen durchlässig. In gemischtkonfessionellen Gebieten, zum Beispiel im Thurgau, sorgten unterschiedlich motivierte Konversionen im lokalen Rahmen wiederholt für Aufregung. Der Konfessionalismus äusserte sich durch Verketzerung der Andersgläubigen in Predigt, Flugschriften und Theater. Motiviert wurde die gegenseitige Ausgrenzung durch die Überzeugung, im ausschliesslichen Besitz der religiösen Wahrheit zu sein.

Nach der Reformation und den Kappelerkriegen von 1529 und 1531 beruhte das Verhältnis zwischen katholischen und reformierten Kantonen auf einem prekären Gleichgewicht und blieb permanent gespannt. So führte der konfessionelle Gegensatz in Glarus an der Jahreswende 1559/1560 beinahe zu einem weiteren Krieg (Glarnerhandel). In mehreren Landesverträgen musste hier zwischen 1532 und 1683 das Prinzip der konfessionellen Parität zum Zweck der Friedenswahrung fast bis zur Erstarrung des politischen Systems fortgeschrieben werden. Eine zusätzliche Belastung bildete in der frühen Neuzeit der konfessionsspezifische Kalender. Die gregorianische Kalenderreform von 1582 wurde von den meisten reformierten Orten erst im frühen 18. Jahrhundert akzeptiert (Graubünden erst 1812). In Appenzell führte der konfessionelle Hader 1597 zur Teilung des Landes. Zu einem blutigen Höhepunkt kam es 1620 mit dem Veltliner Mord, der den Auftakt zu den Bündner Wirren bildete. Der Konfessionalismus verlor erst nach dem Zweiten Villmergerkrieg von 1712 vorübergehend seine Dominanz in der eidgenössischen Politik. Daneben ist die regelmässige Wiederkehr blutig endender konfessioneller Wirtshausstreitigkeiten verbürgt. Die Obrigkeiten in konfessionell geschlossenen Kantonen ahndeten konfessionelle Verunglimpfungen im Extremfall mit der Todesstrafe, so 1608 in Sursee und 1643 in Vevey. Unter dem Einfluss der Aufklärung verlor der Konfessionalismus ab Mitte des 18. Jahrhunderts an Bedeutung. Zwischen den beiden Konfessionen bahnte sich eine von einer Elite getragene Gesprächs- und Toleranzbereitschaft (religiöse Toleranz) an, die das Ende des Ancien Régime überdauerte. In der Helvetik wurde versucht, den Konfessionalismus mittels Einführung der Gewissens- und Religionsfreiheit und der Proklamation des konfessionsneutralen Staates auf dem Verfassungsweg zu überwinden.

"Lucerna". Lithografie von Hieronymus Hess, 1833 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung).
"Lucerna". Lithografie von Hieronymus Hess, 1833 (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung). […]

Eine Periode der Rekonfessionalisierung des politischen und gesellschaftlichen Lebens setzte in der Regeneration der 1830er Jahre ein, bedingt vor allem durch den konfessionell beladenen Gegensatz zwischen liberal-radikalen und konservativen Kantonen und Kräften. In der Folge begann der Konfessionalismus im Vorfeld von Sonderbund und Sonderbundskrieg erneut bestimmenden Einfluss auf Politik und Gesellschaft auszuüben. Seinen Höhepunkt erreichte er in der zweiten Jahrhunderthälfte in einem zunächst schleichenden, dann offenen Kulturkampf. Folge dieser Rekonfessionalisierung war eine politische Marginalisierung der konservativen Katholiken im Bundesstaat, die bis nach dem Ersten Weltkrieg fortdauerte (Katholizismus). Die liberalen Katholiken waren hingegen ab 1848 voll im liberalen Bundesstaat integriert. Die Niederlassungsfreiheit (1848 in der Bundesverfassung verankert) und die Industrialisierung mit ihrer Binnenwanderung führten ab Mitte des 19. Jahrhunderts vorab in Industrie- und Tourismusgebieten zur Entstehung einer katholischen bzw. reformierten Diaspora. Die bisher nicht gekannte konfessionelle Durchmischung der Bevölkerung förderte die allmähliche Entschärfung der Gegensätze, wobei die Konfessionen bis in die 1950er Jahre organisatorisch und weltanschaulich getrennt blieben. Seit Mitte der 1960er Jahre ist der Konfessionalismus im politisch-gesellschaftlichen Bereich in Auflösung begriffen, im kirchlichen Bereich ist er grundsätzlich durch die Ökumene abgelöst worden. Trotzdem sind immer noch Nachklänge des Konfessionalismus zu verzeichnen, wie etwa in den Abstimmungskämpfen um die zwischen 1973 und 2001 erfolgte Beseitigung der Ausnahmeartikel der Bundesverfassung, in der Jurafrage oder 1987 in der Diskussion über eine Neueinteilung der Bistümer in der Schweiz.

Quellen und Literatur

  • R. Weiss, «Grundzüge einer prot. Volkskultur», in SAVk 61, 1965, 75-91
  • R. Pfister, Kirchengesch. der Schweiz 2-3, 1974-84
  • P. Stadler, Der Kulturkampf in der Schweiz, 1984, (21996)
  • P. Stadler, «Konfessionalismus im schweiz. Bundesstaat 1848-1914», in Auf dem Weg zu einer schweiz. Identität 1848-1914, hg. von F. de Capitani, G. Germann, 1987, 85-92
  • T. Bruggisser, «Frömmigkeitspraktiken der einfachen Leute in Katholizismus und Reformiertentum», in Zs.f. hist. Forschung 17, 1990, 1-26
  • U. Altermatt, Katholizismus und Moderne, 21991
  • H.R. Schmidt, Konfessionalisierung im 16. Jh., 1992
  • F. Volkland, «Konfessionelle Grenzen zwischen Auflösung und Verhärtung», in Hist. Anthropologie 5, 1997, 370-387
  • Ökumen. Kirchengesch. der Schweiz, hg. von L. Vischer et al., 21998
Weblinks

Zitiervorschlag

Kaspar von Greyerz; Franz Xaver Bischof: "Konfessionalismus", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 10.12.2009. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/043511/2009-12-10/, konsultiert am 19.03.2024.