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Waffenplätze

Waffenplätze sind militärische Ausbildungszentren, die aus Unterkünften (Kasernen), Ausbildungsanlagen sowie zum Teil aus Schiess- und Übungsgelände bestehen. Ihre Entwicklung hing vor allem von der Waffentechnik (Waffen) und der militärischen Ausbildung (Militärische Schulen) ab. Erst ab dem Spätmittelalter wurden in Städteorten vor den Toren Übungs- und Schiessplätze für die Büchsenschützen und die Artillerie eingerichtet, so um 1386 in Zürich. Im 17. und 18. Jahrhundert verlangte die infanteristische Lineartaktik Exerzierplätze. Daraus entstanden bis ins 19. Jahrhundert Waffenplätze mit differenzierter Infrastruktur. Die Tagsatzung errichtete 1818 in Thun die erste eidgenössische Militärschule. Ab 1848 war der Bund für die Ausbildung aller Spezialtruppen und ab 1874 auch für die Infanterie zuständig. In den dafür geschaffenen acht Divisionskreisen wurden die meisten kantonalen Waffenplätze ausgebaut und später oft vom Bund übernommen. Dieser baute auch zusätzliche Waffenplätze wie zum Beispiel in Andermatt. Im 20. Jahrhundert machten neue Waffen und Instruktionsmethoden weitere Waffenplätze nötig, die über grossflächige Schiessplätze verfügten, unter anderem in Walenstadt oder die Panzerschiessplätze Hinterrhein und Wichlen (Elm, heute Gemeinde Glarus Süd). Ferner wurden Waffenplätze in Stadt- und Siedlungsnähe (Zürich, Bellinzona, Losone) durch Anlagen abseits der Wohngebiete wie im Reppischtal (Gemeinde Birmensdorf), in Airolo, Isone und Neuchlen-Anschwilen (Gemeinde Gossau SG) ersetzt. Dagegen opponierten Naturschutzkreise, deren Volksinitiative "Zum Schutz der Moore" (Rothenthurm-Initiative) 1987 an der Urne angenommen wurde. Hingegen scheiterte 1993 die Initiative "40 Waffenplätze sind genug". In den 1990er Jahren besass die Armee 40 Waffenplätze (30 bundeseigene, 10 kantonale) sowie rund 500 ordentliche und ausserordentliche Schiessplätze. Die Armeereform 95 schuf vier Ausbildungsregionen mit dem Ziel, den Nutzen der Ausbildungsinfrastrukturen zu optimieren und die Interessen von Militär, Landwirtschaft, Umweltschutz und Tourismus zu koordinieren. Die 2004 in Kraft getretene Armeereform XXI führte unter anderem zu einer drastischen Reduktion von Waffen- und Flugplätzen, Befestigungs-, Logistik- und Infrastrukturanlagen. Die Reduktion des Militärbudgets (2013 4,7 Mrd. Franken) löste eine erneute Armeeplanung aus, die unter anderem eine Verkleinerung der Bestände auf 100'000 Armeeangehörige und eine Reduktion der Ausbildungsinfrastrukturen zum Ziel haben soll.

Quellen und Literatur

  • Sachplan Waffen- und Schiessplätze, 4 Bde., 1998-99
Weblinks

Zitiervorschlag

Hans Stadler: "Waffenplätze", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 25.11.2016. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/043554/2016-11-25/, konsultiert am 29.03.2024.