Im Alten Testament bezeichnete Unzucht jedes sexuelle Verhalten ausserhalb der Ordnung, im Neuen Testament wurde der Begriff über den sexuellen Bereich hinaus auch auf sogenannte Abgötterei und damit auf religiöses Fehlverhalten ausgedehnt. Das Mittelalter verstand unter Unzucht (luxuria, fornicatio) generell einen Mangel an "Zucht", einen Verstoss gegen die guten Sitten, aber auch ungebührliches Verhalten wie Verbalinjurien. Gregor der Grosse zählte Unzucht zu den Hauptsünden. Darüber hinaus wird der Begriff auch in eingeschränkter Bedeutung für Gewalttätigkeit oder Rohheit und im rechtlichen Bereich für leichtere Vergehen verwendet. Seit dem 18. Jahrhundert wird die Begriffsbedeutung des deutschen Wortes Unzucht – im Gegensatz zur französischen paillardise und zur italienischen lussuria – wieder stärker auf sexuelle Regelverstösse eingeschränkt und zum Oberbegriff für moralisch und rechtlich verfolgte Sexualdelikte (Sexualität).
Reinigung der Gesellschaft: 15.-17. Jahrhundert
Im Zuge der Reformanstrengungen des 15. Jahrhunderts und der allgemeinen Kirchen- und Gesellschaftskritik avancierte Unzucht zu einem Kampfbegriff gegen vermeintliche „Un-Ordnung“. Die Diskussion über Unzucht wurde zunehmend von theologisch-moralischen Aspekten im Kontext von Klosterreformen und der Kritik an der Verweltlichung des Papsttums, dem Zwangszölibat und den äusserlichen Fastengeboten dominiert. Durch die Anstrengungen der Reformatoren, eine Reinigung der Gesellschaft durch die Verchristlichung des Lebens herbeizuführen, gewann der Kampf an Schärfe.
Für die weltliche Gerichtsbarkeit in den spätmittelalterlichen Städten bildete sich durch den Erlass von Reformations- bzw. Sittenordnungen und die Einsetzung entsprechender Polizeiorgane (Unzüchter) die obrigkeitliche Moralpolitik als neues Politikfeld heraus. Träger dieser Politik waren im 15. Jahrhundert zunächst vor allem die Handwerkszünfte in den süddeutschen und schweizerischen Städten. Mit der Reformation entstanden weltlich-kirchliche Rechtsinstitutionen, die den Unzuchtsdiskurs der folgenden Jahrhunderte wesentlich prägten: das Ehegericht in Zürich bzw. die Chorgerichte in Bern, Konsistorien wie in Genf und ab dem 17. Jahrhundert auch Reformationskammern und Reformationsherren. Die sozialdisziplinarischen Anstrengungen zur Verchristlichung des Lebens erfassten auch katholische Gebiete (Sozialdisziplinierung).
Reformations-, Luxus- und Sittenmandate regulierten in wachsendem Mass verschiedene Lebensbereiche, die alle durch Unmässigkeit und Entgrenzung bedroht erschienen: Gottesverehrung (Fluchen) und Feiertagsheiligung, Spielen und Tanzen, Trinken und Sexualität, Festaufwand und Bekleidung, Eheschliessung und aussereheliche Sexualität. Im Laufe des 16. Jahrhunderts wurden die bis dahin legalen Bordelle geschlossen, die Prostitution kriminalisiert und das Konkubinat verboten. Im 17. Jahrhundert intensivierten die Obrigkeiten in der Schweiz wie auch im übrigen Europa den Kampf gegen die Unzucht. So wurde bisher in einigen Gegenden im Zuge der Eheanbahnung akzeptiertes sexuelles Verhalten wie etwa der Kiltgang als sogenannter früher Beischlaf unter Strafe gestellt.
„Zeitliche Wohlfahrt“ und Sittlichkeit: 18. und 19. Jahrhundert
Im 18. Jahrhundert wurde eine am transzendentalen Heil der Gesellschaft und des Einzelnen orientierte moralisch-theologische Sichtweise allmählich von einer stärker ökonomisch argumentierenden, moralisch-sozialpolitischen Perspektive der "zeitlichen Wohlfahrt" abgelöst. Sie war auf die Aufrechterhaltung der sozialen Ordnung gerichtet und postulierte einen Zusammenhang von Armut und Unzucht, die beide bekämpft werden sollten. Im Zuge dieser Entwicklung fand mit der Etablierung der Figur der „ledigen Mutter“ als moralisch zu verwerfende Erscheinung eine Fokussierung des Unzuchtskonzepts auf Frauen statt. Im Laufe des 19. Jahrhunderts gewann dieses Konzept weiter an Bedeutung.
Trotz aufklärerischen (Reform-)Positionen, die für individuelle Lebensgestaltung und moralische Privatautonomie eintraten, blieb die Kriminalisierung und Verfolgung vor- und ausserehelicher Sexualität im 18. und 19. Jahrhundert ein zentraler Bestandteil der obrigkeitlichen Moralpolitik der deutschschweizerischen Kantone, die nun in zunehmendem Mass mit der Belastung von Gemeinde- und Armenkassen durch unkontrollierte Fortpflanzung argumentierte (Illegitimität). Allerdings gingen im 19. Jahrhundert in einzelnen Gegenden die Ansichten über Ehebruch und Konkubinat und die Notwendigkeit ihrer Strafbarkeit stark auseinander. Die älteren Konzepte der Reinigung der Gesellschaft und der Verchristlichung des Lebens erhielten mit den protestantischen Sittlichkeitsvereinen, die sich aus England kommend 1875 zunächst in der Westschweiz, dann auch im übrigen Land etablierten, neuen Aufschwung. Im Zentrum dieser Sittlichkeitsbewegung stand der abolutionistische Kampf gegen Prostitution und Frauenhandel und die Hebung der allgemeinen Sittlichkeit (Abolitionismus).
Selbstbestimmung statt öffentlicher Moral: 20. und 21. Jahrhundert
Im 20. Jahrhundert führten die Sexualreformbewegungen und die Strafrechtsreformen zu einer allmählichen Verschiebung der Diskussion von der öffentlichen Moral hin zur sexuellen Selbstbestimmung und Integrität. Gleichzeitig knüpfte die Eugenik unter dem Stichwort des "moralischen Schwachsinns" an die frühere Unzuchtsdiskussion an. Seit der Einführung des Strafgesetzbuchs von 1942 sind homosexuelle Beziehungen zwischen Erwachsenen nicht mehr verboten, seit 1992 ist die Homosexualität der Heterosexualität strafrechtlich gleichgestellt. 2005 wurde das Bundesgesetz, das eine eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare ermöglicht, angenommen.
Die 68er- und die neue Frauenbewegung machten die "sexuelle Befreiung" und "Selbstbestimmung" zu ihren Anliegen. Das revidierte Sexualstrafrecht von 1992 verwendet den Begriff Unzucht nur noch im Zusammenhang mit Menschenhandel. 1995 hob das Wallis als letzter Kanton das Konkubinatsverbot auf. Als rechtlicher Begriff weitgehend aufgegeben, stellte die Unzucht für kirchlich-konservative und evangelikale Gruppen auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts ein grundlegendes Konzept zur moralischen Orientierung und Abgrenzung dar.
Quellen und Literatur
- A.-M. Käppeli, Sublime croisade, 1990
- D. Puenzieux, B. Ruckstuhl, Medizin, Moral und Sexualität, 1994
- H.R. Schmidt, Dorf und Religion, 1995
- E. Sutter, "Ein Act des Leichtsinns und der Sünde", 1995
- LexMA 8, 1275 f.
- S. Burghartz, Zeiten der Reinheit – Orte der Unzucht, 1999
- L. Mottu-Weber, «"Paillardises", "anticipation" et mariage de réparation à Genève au XVIIIe siècle», in SZG 52, 2002, 430-447
- Social Control in Europe, hg. von H. Roodenburg et al., 2 Bde., 2004
- Sous l'œil du consistoire, hg. von D. Tosato-Rigo, N. Staremberg Goy, 2004
- N. Gerodetti, Modernising Sexualities, 2005