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Deutscher Bund

Auf dem Wiener Kongress im Juni 1815 gegründeter Zusammenschluss deutscher Einzelstaaten zu einem Staatenbund. Der aus 39 Mitgliedern bestehende Deutsche Bund zerbrach 1866 am Preussisch-Österreichischen Krieg. Neben den deutschen Fürsten (inklusive Fürstentum Liechtenstein) gehörten dem Deutsche Bund auch die Könige von Dänemark (für Holstein und Lauenburg), Grossbritannien (für Hannover) und der Niederlande (für Luxemburg und Limburg) an. Österreich und Preussen waren nur mit einem Teil ihres Staatsgebietes dem Deutschen Bund angegliedert. Einziges Bundesorgan war der Bundestag in Frankfurt, der als ständiger Gesandtenkongress unter österreichischem Vorsitz zusammentrat. Für wichtige Entscheide konnte er zur Bundesversammlung erweitert werden. Im Kriegsfall sollte ein Bundesheer aus Kontingenten der Einzelstaaten den Schutz übernehmen. Der österreichische Staatskanzler Metternich bestimmte weitgehend die Politik des Deutschen Bundes.

Die Restauration des monarchisch-konservativen Systems wirkte sich ab 1815 auch auf die Schweiz aus. Von den Karlsbader Beschlüssen (1819) bis zur Aufhebung des Zweiten Fremdenkonklusums (1838) bestand ein wesentlicher Teil der Aussenpolitik der Tagsatzung in der Bearbeitung von Beschwerden der Grossmächte, insbesondere des Deutschen Bundes, gegen die zahlreichen Emigranten in der Schweiz. 1822 mischte sich Metternich in die inneren Angelegenheiten der Eidgenossenschaft ein, um gegen die Aufnahme politischer Flüchtlinge zu protestieren. Die Tagsatzung beschloss daraufhin im Juli 1823 das Presse- und Fremdenkonklusum, das die Pressefreiheit und die bisherige grosszügige Handhabung der Asylpolitik einschränkte. 1836 erliess die Tagsatzung ein neues Fremdenkonklusum. Diesmal waren die als Geheimbünde wirkenden deutschen Arbeitervereine ausschlaggebend für diplomatische Interventionen des Deutschen Bundes.

Das Vorgehen der radikal-liberalen Mehrheit im Krieg von 1847 gegen den katholisch-konservativen Sonderbund sah Metternich im Lichte der Auseinandersetzung zwischen den Tendenzen der Revolution und der Erhaltung. Er suchte die Solidarität der europäischen Mächte, um eine Intervention zugunsten der konservativen Kräfte zu erreichen, scheiterte jedoch. Der schnelle Sieg der eidgenössischen Truppen über den Sonderbund liess keine militärische Einmischung mehr zu. Die Spannungen in den politischen Beziehungen zwischen der Schweiz und den deutschen Staaten erhöhten sich mit dem Badischen Aufstand von 1848-1849. Daran beteiligten sich auch republikanisch gesinnte deutsche Emigranten in der Schweiz, die seit längerem zu Schweizer Liberalen Kontakte gepflegt hatten. Zudem benutzten die in Süddeutschland kämpfenden Freischärler die Schweiz als Basis für ihre Aktionen. In der Folge kam es zu Grenzbesetzungen durch preussische Interventionstruppen. Mehrere tausend Soldaten der regulären badischen Armee, die sich der Revolution angeschlossen hatten, flüchteten in die Schweiz. Österreich war jedoch nicht bereit, eine Allianz mit Preussen zur Massregelung der Schweiz einzugehen. Um Schlimmeres abzuwenden, liess der Bundesrat die Hauptverantwortlichen aus der Schweiz ausweisen. 1851 hob der Deutsche Zollverein wegen der Flüchtlingspolitik des Bundes die der Schweiz in den 1830er Jahren zugestandenen Zollerleichterungen auf.

Im Neuenburgerhandel war der Deutsche Bund nicht bereit, die preussischen Ansprüche militärisch mitzutragen. Er billigte einzig die Forderung Preussens nach Einstellung des Verfahrens gegen die aufständischen Royalisten in Neuenburg und gestand dessen Truppen das Recht zum Durchmarsch in die Schweiz zu. Dieses Verhalten lag in der Struktur und den Grundgesetzen des Deutschen Bundes begründet, der mit einer Ausnahme in allen aussenpolitischen Krisen neutral blieb und sich insbesondere weigerte, sein politisches und militärisches Potenzial zur Wahrung der Interessen Österreichs und Preussens in deren nicht zum Deutschen Bund gehörigen Provinzen einzusetzen.

Quellen und Literatur

  • DDS 1-2
  • Qu. zur Gesch. des Deutschen Bundes. 3/2, 1998
  • K. Urner, Die Deutschen in der Schweiz, 1976
  • T. Schieder, Vom Deutschen Bund zum Dt. Reich 1815-1871, 1991
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Eric Flury-Dasen: "Deutscher Bund", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.11.2003. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/043965/2003-11-05/, konsultiert am 10.10.2024.