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Gütlicher Vertrag

Im Gefolge der Franz. Revolution führte die Freiheitsbewegung in der Alten Landschaft der Fürstabtei St. Gallen auf der Landsgemeinde in Gossau (SG) zur feierl. Beschwörung des sog. G.s vom 23.11.1795 zwischen der Fürstabtei St. Gallen und den Untertanen der Alten Landschaft. Darin verfügte Fürstabt Beda Angehrn gegen den Willen eines Teils des Kapitels die Abschaffung der Leibeigenschaft samt den damit verbundenen Abgaben. Zugleich trat er eine Reihe wichtiger obrigkeitl. Rechte an die Gem. ab, wie jenes der Richterwahl, und faktisch die militär. Gewalt. Erst nach langem Widerstand und mit Vorbehalten billigte der St. Galler Konvent am 18.1.1796 den G., der zwei Tage später besiegelt wurde. Die Abmachung war ein erster Schritt zur Neuregelung der polit. Verhältnisse in der Ostschweiz, die 1798 mit der Gründung des Kt. Säntis zu einem vorläufigen Abschluss kam.

Quellen und Literatur

  • Die Rechtsqu. des Kt. St. Gallen, 1/2, 1, hg. von W. Müller, 1974, 398-428
  • A. Meier, Abt Pankraz Vorster und die Aufhebung der Fürstabtei St. Gallen, 1954
  • Oberberger Bl. 1994/95 (Sonderh.: Landsgem. in Gossau 1795)
Weblinks

Zitiervorschlag

Werner Vogler: "Gütlicher Vertrag", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 08.03.2006. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/044540/2006-03-08/, konsultiert am 25.03.2023.