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SternenbergBE

1388-1798 bernisches Landgericht, auch als Neuenegg bezeichnet. Bern annektierte nach dem Sempacherkrieg 1388 die Gebiete links der Aare vom Jura bis zur Stockhornkette und usurpierte die dortigen landgräflichen Rechte der ehemaligen Landgrafschaft Burgundia circa Ararim (Burgund jenseits der Aare), die es auf die bernischen Landgerichte Seftigen und Sternenberg aufteilte. Gestützt auf diese Rechte setzte Bern seine Landesherrschaft in den Herrschaften des Gebiets sukzessive durch, nämlich Mannschafts- und Steuerpflicht sowie das Kriminalgericht. Als zweitwichtigstes, aber kleinstes der vier bernischen Landgerichte unterstand Sternenberg dem Venner zu Schmieden. Es erstreckte sich vom Schwarzwasser im Süden sowie Sense und Saane im Westen bis zur Aare im Norden und Gurten im Osten und zerfiel in vier Bezirke.

Seine Tagungsorte (Dingstätten) lagen "unter der grossen Eiche" in Gasel (Gemeinde Köniz) und "unter den Tannen" in Neuenegg. Im Ancien Regime war der Venner einzig für die Militärverwaltung zuständig mit einem einheimischen Freiweibel als Exekutivbeamten. Die Kriminaljustiz war in den drei südöstlichen Bezirken Sache des Grossweibels von Bern und im vierten nordwestlichen Bezirk des Landvogts von Laupen; die Niedergerichte gehörten unterschiedlichen Herren. Im Landgericht Sternenberg galt bernisches Stadtrecht; als "Landrecht von Sternenberg" bezeichnete man diverse, von Bern erteilte Privilegien für Sternenberg (1513/1517, 1732). 1798 ging das Landgericht Sternenberg unter. Der östliche Teil (Köniz, Oberbalm) kam 1803 zum Oberamt bzw. Amtsbezirk Bern, der nordwestliche (Neuenegg, Laupen, Mühleberg, Frauenkappelen) zum Amtsbezirk Laupen.

Quellen und Literatur

  • R. von Stürler, Die vier Berner Landgerichte Seftigen, Sternenberg, Konolfingen und Zollikofen, 1920
  • A.-M. Dubler, «Die Landgrafschaften», in AHVB 90, 2013, 21-33

Zitiervorschlag

Anne-Marie Dubler: "Sternenberg (BE)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 29.01.2015. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/044737/2015-01-29/, konsultiert am 18.04.2024.