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Europäisches Währungssystem (EWS)

Der Europ. Rat verfolgte mit der Errichtung des EWS 1979 eine engere währungspolit. Zusammenarbeit innerhalb der Europ. Gemeinschaft (EG) mit dem Ziel einer gemeinsamen Wirtschafts-, Währungs- und Finanzpolitik. Die am EWS teilnehmenden Zentralbanken der EG (ab 1993 der Europäischen Union) verpflichteten sich zur Intervention an den Devisenmärkten, falls die Währungen stärker voneinander abwichen, als es die festgelegten Bandbreiten erlaubten. Die Schweiz hatte sich zwischen 1958 und dem Ende des Systems von Bretton Woods am Europ. Währungsabkommen beteiligt, das die Stabilisierung der Währungen innerhalb der Organisation für wirtschaftl. Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zum Ziel hatte. Sie machte jedoch nach dessen Auflösung Ende 1972 nicht beim 1972-79 bestehenden Europ. Wechselkursverbund (Währungsschlange) mit, weil sie eine erhöhte Inflation befürchtete. Die Schweiz. Nationalbank trug seit 1979 durch ihre Wechselkurspolitik zur Stabilisierung des Schweizer Frankens gegenüber den EWS-Währungen bei, praktizierte jedoch weiterhin eine autonome Geldpolitik, die stark auf Preisstabilität abzielte. Sie reagierte auf die Krise des EWS 1992, die mit einem grossen Zufluss europ. Gelder verbunden war, mit einer Senkung des Diskontsatzes. Das EWS wurde mit der Einrichtung der Europ. Währungsunion und der Einführung des Euros (1999-2002) hinfällig.

Quellen und Literatur

  • Geschäftsber. der SNB, 1972-96
  • E. Baltensperger, T. Jordan, Die Schweiz und die Bestrebungen zur Bildung einer Europ. Währungsunion, 1993
Weblinks

Zitiervorschlag

Martin Kloter: "Europäisches Währungssystem (EWS)", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 11.06.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/045180/2012-06-11/, konsultiert am 14.05.2025.