Das Zürcher C. bestand 1679-81 und bildet mit den unmittelbaren Nachfolgeinstitutionen Collegium der Vertraulichen (1686-96) und Collegium der Wohlgesinnten (1693-1709) die erste Aufklärungsgesellschaft im dt. Sprachraum (Vereine). Die Statuten zielen auf Gleichheit der Mitglieder, Freiwilligkeit, Redefreiheit, Verschwiegenheit und das Mehrheitsprinzip. Der Zweck des C. bestand in der praxisnahen Selbstbildung im Anschluss an die eingeschränkten orthodoxen Studien an der Hohen Schule. Jedes Collegium wies etwa zwölf Mitglieder auf; über die Jahre wurden alle drei Collegia von insgesamt 60 Bürgersöhnen besucht. Ein Drittel davon waren Theologen, führend waren jedoch Mediziner (etwa Johann Jakob Wagner, Johann Jakob Scheuchzer) und angehende Magistraten, darunter fünf spätere Bürgermeister. Im C. fanden wöchentl. Vorträge und quaestiones zu Themen aus Theologie, Moralphilosophie, Naturwissenschaft, Recht (v.a. Staats- und Völkerrecht), Geschichte und Politik statt. Eklektisch rezipiert wurden u.a. René Descartes, Nikolaus Kopernikus, Hugo Grotius und Baruch Spinoza.
Quellen und Literatur
- M. Kempe, T. Maissen, Die Collegia der Insulaner, Vertraulichen und Wohlgesinnten in Zürich, 2002
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