15.2.1890 Luzern, 27.3.1972 Oetwil am See, reformiert, später katholisch, von Worb. Sohn des Karl Siegfried, Metallwarenhändlers, und der Emilie Maria Josefa geborene Lehmann. 1930 Maria Anna Ermatinger, die eine Tochter in die Ehe mitbrachte. Das Paar hatte ausserdem zwei Adoptivsöhne.
Alfred Siegfried besuchte 1906-1909 das Lehrerseminar in Luzern und wirkte dort anschliessend bis 1913 als Primarlehrer. Ein im gleichen Jahr begonnenes Studium der neuen Sprachen und der Geschichte an der Universität Basel schloss er 1921 mit der Promotion ab. 1915-1918 arbeitete er als Sekundarlehrer und Bezirkssekretär der Pro Juventute in Luzern sowie 1918-1924 als Lehrer am unteren Gymnasium in Basel. 1924 verurteilte ihn das Basler Strafgericht wegen sexuellen Missbrauchs eines Schülers, worauf er aus dem Schuldienst ausschied. Noch im gleichen Jahr wurde er Mitarbeiter des Zentralsekretariats der Pro Juventute, dem er bis 1959 angehörte; 1927 übernahm er die Leitung der Abteilung Schulkind, die er bis 1957 innehatte. Siegfried war der Gründer und Leiter des «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» der Pro Juventute und verantwortlich für die Wegnahme und Fremdplatzierung von nachweislich 586 Kindern aus jenischen Familien zwischen 1926 und 1973 (Kindswegnahme). 1937-1939 präsidierte er die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Spanienkinder. Er gründete 1940 zusammen mit Rodolfo Olgiati und Fritz Wartenweiler die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für kriegsgeschädigte Kinder (1940-1941 Vizepräsidium) und leitete deren Unterbringungskommission. Ab 1942 war er Präsident und Mitglied verschiedener Kommissionen der Kinderhilfe des Schweizerischen Roten Kreuzes (SRK) und gehörte bis 1949 deren Arbeitsausschuss an (1942-1945 Vizepräsidium). 1946 reiste er als Delegierter des SRK nach Wien und Budapest.
Alfred Siegfried verfasste zahlreiche Artikel zur Kinder- und Jugendfürsorge. Er war überzeugt, dass die Assimilation der Fahrenden nur durch die strikte Trennung der Kinder von ihren Eltern und das Auseinanderreissen der Familiengemeinschaften zu erreichen sei. Mit diesem Vorgehen verletzte Alfred Siegfried in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden über Jahrzehnte die Grundrechte der Jenischen in der Schweiz und verursachte unvorstellbares Leid in den betroffenen Familien. Viele weitere jenische Familien lebten in permanenter Angst vor einer Kindswegnahme.