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Teilsamen

Der Begriff Teilsame wird im Kanton Obwalden uneinheitlich verwendet; er bezeichnet mitunter Korporationen (Sarnen, Lungern), mitunter nur Alpgenossenschaften (Lungern, Giswil) oder auch Alp- und Allmendgenossenschaften (Kerns, Alpnach). Die Teilsamen entstanden im alten Teil Obwaldens innerhalb des Kirchgenossenverbands (Kilchhöri), der sich im Mittelalter gemäss den Pfarreistrukturen entwickelt hatte. In Engelberg wirken die Strukturen des Klosters nach.

Im Lauf des Spätmittelalters spalteten sich im Innern der (Kirchgenossen-)Gemeinde einzelne Teilsamen als Nutzungsverbände ab (Genossenschaft, Nutzungsrechte). Diese Zersplitterung entstand infolge der spätmittelalterlichen Bevölkerungszunahme und der intensiveren Nutzung der Talgüter und Alpen, die der Italienhandel nach sich zog. Sie ist früh fassbar, so sind in Sarnen vorerst sieben, dann die vier – zu Beginn des 21. Jahrhunderts Korporationen genannten – Teilsamen Freiteil, Schwendi, Ramersberg und Kägiswil bezeugt, die schon 1390 als Prozessparteien auftraten. In Lungern sind ab 1388 die zu Beginn des 21. Jahrhunderts noch bestehenden Teilsamen Lungern Dorf und Obsee nachgewiesen, zwischen denen im Gegensatz zu den Sarner Teilsamen Freizügigkeit herrschte. Die Korporationen der Gemeinden Sarnen und die Teilsamen von Lungern besitzen alles Korporationsgut, also Alpen, Allmend und Wälder zu Eigentum. In den Gemeinden Kerns, Alpnach und Giswil gehört aller Grund und Boden des Korporationsguts der Korporation zu Eigentum, indes die seit dem 15. Jahrhundert nachgewiesenen Teilsamen an den Alpen und/oder Allmenden das alleinige Nutzungsrecht haben; sie legen anhand der Winterungsregel die Alpbestossung fest (Anzahl Kuhschweren). In Kerns entstanden aus den Teilsamen inner- und ausserhalb der steinernen Brücke im Lauf der Zeit drei öffentlich-rechtlichen Alpgenossenschaften; daneben bestehen noch vier privatrechtliche Alpgenossenschaften. Giswil weist neben der Korporation, der Allmend und Wald gehört, noch die zwei selbstständigen Teilsamen Gross- und Kleinteil auf, die für die Alpnutzung zuständig sind. In Sachseln gibt es keine getrennten Teilsamen, die die Alpnutzung regeln; die Korporation erlässt dort die Alpen-Verordnungen. In Engelberg besitzt neben dem Kloster die Bürgergemeinde Wald und die Alpstafel gehören öffentlich-rechtliche Genossenschaften, dem Kloster und Privaten. Private Alpen bestehen in allen Gemeinden; 2003 betrug ihr Anteil an den gesamten Alpen im Kanton 17%.

In den letzten Jahren wurden die Einungen (Statutarrechte) der Korporationen und Alpgenossenschaften neuen Gegebenheiten angepasst. So sind nun in Kerns nach der neuen Einung zehn Teilsamen für die Allmendverwaltung verantwortlich. In Alpnach wurden die ab 1427 bezeugten, für die Allmend- und Alpnutzung zuständigen Teilsamen ob und nid dem Feld aufgehoben.

Quellen und Literatur

  • H. Omlin, Die Allmend-Korporationen der Gem. Sarnen (Obwalden), 1913
  • A. Abächerli, Die Alpwirtschaft im Kt. Obwalden, 1951
  • Obwaldner Heimatbuch, 1953
  • B. Abächerli et al., Alpwirtschaft in Obwalden, 2004
Weblinks

Zitiervorschlag

Angelo Garovi: "Teilsamen", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 15.08.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/049955/2012-08-15/, konsultiert am 08.10.2024.