1625 Lugano, 3.11.1714 Lugano, katholisch, von Lugano. Kaufmann und Mitglied des Rats von Lugano.

Stefano Riva war der Sohn des Giovanni Battista Riva und der Maddalena Somazzi. Aus der 1651 mit Stella Caterina de Papis geschlossenen Ehe gingen 15 Kinder hervor, unter ihnen spätere Mönche und Geistliche wie der Somasker Carlo Francesco Antonio Riva. Giovanni Battista Riva (1695-1777) war sein Enkel, Stefano Riva (1736-1790) sein Urenkel. Er gilt als Begründer des Adelszweigs der Familie und betätigte sich vor allem als Kaufmann – dies geht aus seiner Benennung im Schriftverkehr hervor sowie aus der Tatsache, dass er 1706 und in den Folgejahren unter den höchstbesteuerten Kaufleuten der Stadt figurierte. 1736 erschienen dann seine Nachkommen im Grundbuch als die Bewohner mit den höchsten Steuerabgaben und gehörten somit wohl zu den wohlhabendsten überhaupt. Rivas Tätigkeit beschränkte sich jedoch keineswegs auf den Warenhandel (Handel), sondern umfasste auch den An- und Verkauf von Grundstücken (Grundbesitz) sowie Kreditgeschäfte (Kredit) in den Regionen Lugano und Mendrisio. Letzteres betrieb er besonders aktiv im Malcantone, in den letzten drei Jahrzehnten des 17. Jahrhunderts insbesondere in Cademario. Zusammen mit seinem Bruder Antonio Riva und seinem Neffen Giovanni Battista Riva (1646-1729) trug er wesentlich zum wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aufstieg der Familie bei. Als Angehöriger der alteingesessenen Bürger (vicini), sass er im sogenannten Rat der 36 (Rat von Lugano).

Das öffentliche Leben der Stadt war damals stark von religiösen Bruderschaften geprägt. Als Mitglied der Bruderschaft San Rocco nahm Riva daran regen Anteil; als Franziskaner Terziar war er ausserdem dem Kapuzinerorden eng verbunden. Sein Schriftverkehr lässt die typische Persönlichkeit eines Adligen jener Zeit erkennen: In Bezug auf die Heiratswahl seiner Nachkommen zeigte er Strenge und war entschlossen, jeden Ungehorsam zu bestrafen (in seinem Testament drohte er seiner Tochter Anna Maddalena Riva, die von zu Hause weggelaufen war, um heimlich zu heiraten, mit dem Entzug ihrer Mitgift); gleichzeitig legte er Wert auf den Grundsatz der Gütergemeinschaft und auf die Harmonie innerhalb der Familie.