Die Straf- und Zwangsarbeitsanstalt Gmünden in der Gemeinde Teufen im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde 1884 zur Unterbringung von administrativ Versorgten (Administrative Versorgung), Strafgefangenen und sogenannten Bussenschuldnern – Personen, die ihre Busse nicht bezahlen konnten – eröffnet. Ursprünglich gemischtgeschlechtlich, nahm die Einrichtung 1962-2017 nur Männer auf. Seit den 1980er Jahren dient sie dem Straf- und Massnahmenvollzug; 2007 wurde ihr das kantonale Gefängnis angegliedert.
Obschon die Versorgung von «Liederlichen» und «Arbeitsscheuen» zur Entlastung der kommunalen Armenhäuser (Anstaltswesen) die Debatte prägte, war die von der Landsgemeinde 1880 beschlossene Einrichtung auch für gerichtlich Verurteilte vorgesehen. 1883 erwarb der Kanton die südwestlich von Niederteufen gelegene Liegenschaft in Gmünden und liess einen für 8 Insassinnen und 40 Insassen ausgelegten Neubau errichten, der im Folgejahr bezugsbereit war. 1892 wurde eine Zentralheizung, 1900 elektrisches Licht, 1935 eine Duschanlage installiert; in den 1940er Jahren wurden sämtliche Gebäude saniert. Die Fenster waren vergittert, die Schlafräume nachts verschlossen, es gab aber weder eine Ummauerung noch eine Umzäunung und die Aufsichtspersonen trugen keine Waffe auf sich. Verurteilte und Versorgte waren lange Zeit nur an der unterschiedlich gestreiften Anstaltskleidung erkennbar. Die gemäss dem Schweizerischen Strafgesetzbuch von 1942 und einer Konkordatsvereinbarung der Ostschweizer Kantone von 1956 vorgeschriebene räumliche Trennung der verschiedenen Insassenkategorien erforderte einen grundlegenden Um- und Ausbau der Einrichtung (1961-1964). Frauen wurden danach nicht mehr aufgenommen.
Administrative Versorgungen für bis zu drei Jahre verfügte der Regierungsrat auf Antrag der Gemeinden, gestützt auf das Anstaltsreglement von 1884 (letztmals revidiert 1969) und das Armengesetz für den Kanton Appenzell Ausserrhoden von 1934 (Armut, Fürsorge); ein Zwangsversorgungsgesetz wurde 1937 von der Landsgemeinde abgelehnt. Das System der administrativen Versorgung wurde aber nur vereinzelt infrage gestellt, alle fünf in den 1940er und 1950er Jahren eingereichten staatsrechtlichen Beschwerden von Betroffenen wurden abgewiesen. Als Aufsichtsbehörde fungierte eine vom Justizdirektor präsidierte Kommission. Sie tagte zweimal jährlich in der Anstalt, genehmigte Budget und Rechnung, behandelte Gesuche und Beschwerden, entschied über längere Arreststrafen und beantragte sogenannte Detentionsverlängerungen für administrativ Versorgte. Obschon die 1252 zwischen 1884 und 1976 administrativ Versorgten lediglich 15% der insgesamt 8420 Eingewiesenen ausmachten, prägten sie den Anstaltsalltag stärker als die Strafgefangenen oder die Bussenschuldner (78% bzw. 7% aller Eintritte), die oft nur einige Monate oder Tage inhaftiert waren. Über die Hälfte der administrativ Versorgten wurden mehrmals eingewiesen, manche zusätzlich in andere Anstalten wie den Kreckelhof (Herisau) oder diejenigen in Bitzi (Mosnang), Kalchrain (Hüttwilen), Witzwil und Bellechasse. Gmünden seinerseits wurde auch von anderen Kantonen genutzt. Noch vor der Aufhebung der kantonalen Versorgungsgesetze 1981 waren 1976 die letzten ausserkantonalen administrativ Versorgten entlassen worden, der letzte Ausserrhoder schon 1969.
Gmünden war bis um 1950 finanziell meist selbsttragend, wozu die Anstaltsbetriebe und eine restriktive Ausgabenpolitik beitrugen. Haupteinnahmequellen waren der Gutsbetrieb (Milch-, Gemüse-, Obstproduktion, Baumschule), der 2000 aufgegeben wurde, zudem bis 1965 die Weberei (Textilindustrie), danach verschiedene industrielle Tätigkeiten (u.a. Fabrikation von Plastiktragtaschen und Kehrichtsäcken) und ab 1970 die von den einweisenden Kantonen und Gemeinden entrichteten Kostgelder. Insassinnen und Insassen kamen regelmässig in der Haus- und Landwirtschaft sowie in den anstaltseigenen Werkstätten zum Einsatz, ferner auch auswärts für Erntearbeiten oder auf Baustellen. Letzteres begünstigte Kontakte zur Aussenwelt, Schmuggel und Entweichungen. Dem Ziel der Vollbeschäftigung dienten selbst wenig oder nicht rentable Beschäftigungen (Tütenkleben, Kiesgewinnung). Eine Arbeitsentschädigung (Pekulium) wurde ab 1902 entrichtet. Sie war bescheiden, wurde individuell festgelegt und noch 1954 erst am Entlassungstag ausgehändigt. Die Lebensbedingungen der Eingewiesenen waren mindestens bis zur Sanierung der Anstalt in den 1940er Jahren schlecht (prekäre hygienische Verhältnisse, im Winter Raumtemperaturen um 6 ºC), und entgegen dem Fabrikgesetz von 1877 betrug um 1900 die Wochenarbeitszeit 72 Stunden, 1970 noch 56 Stunden. Körperstrafen (Rutenstreiche) gab es trotz gesetzlichem Verbot bis 1894, andere Strafmassnahmen (Hand- und Fussfesseln, Zwangsjacke, Kahlscheren der Haupthaare nach Entweichungen) teils bis in die 1960er Jahre.
Zuständig für die Administration und den Betrieb der Anstalt war der Verwalter, unterstützt von seiner Frau. Ihm unterstellt war das Personal, das die Gefangenen versorgte, überwachte und bei den Arbeiten anleitete. Wie die Familie des Verwalters wohnte das Personal im Anstaltsgebäude oder in Häusern auf dem Gelände. Die Arbeitszeiten waren lang, die Löhne tief, die Personalfluktuation hoch. Der Verwalter durfte leichtere Disziplinarstrafen (Kostschmälerung, Arrest) verhängen; Übergriffe des Personals auf die Insassinnen und Insassen wurden meist nicht sanktioniert. Arbeit und Disziplin waren die wichtigsten Mittel der angestrebten Resozialisierung. 1971 wurde der sogenannte Beziehungsurlaub, 1974 der halboffene Strafvollzug, 1980 die Halbgefangenschaft eingeführt. Aufgrund interner und externer Kritik am Vollzugsregime wurde 1976 ein Kommissionsmitglied als Ombudsmann eingesetzt, in den 1980er Jahren ein Sozialdienst eingerichtet.
Mit der Neubesetzung der Verwalterstelle 1985, die zu einer Abwendung von der Landwirtschaft und einem verstärkten Fokus auf den Strafvollzug führte, wandelte sich Gmünden allmählich zu einer modernen Strafvollzugsanstalt – seit 2016 mit der Vorgabe, einen Gewinn zu erwirtschaften. Ab 2000 veränderte sich die Klientel erneut: Die Strafrechtsreform von 2007 (Strafrecht) brachte mit den Ersatzfreiheitsstrafen die Kategorie der Bussenschuldner zurück, gemäss dem Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) von 2005 dürfen seit 2008 auch abgewiesene Asylsuchende oder Personen ohne Aufenthaltsbewilligung auf administrative Verfügung inhaftiert werden (Ausländer) und 2017 schliesslich wurde wieder eine Frauenabteilung eröffnet.