9.1.1747 Genf,21.11.1805 Genf, reformiert, von Genf. Rechtsanwalt, Genfer Generalprokurator und Politiker, Verfechter des Kolonialismus und Abolitionist.
Jean-François Butini war der Sohn des Jacob Butini, Kaufmanns und Mitglieds des Rats der Zweihundert, und der Pfarrerstochter Susanne Adrienne Françoise Rocca. Er stammte aus einer alteingesessenen Genfer Protestantenfamilie, die zahlreiche Notabeln hervorbrachte. Einer seiner Verwandten war der Plantagenbesitzer und Sklavenhalter Ami Butini. Nach dem Besuch des Kollegiums und dem Studium der Geisteswissenschaften und Philosophie an der Genfer Akademie schlug Jean-François Butini eine Laufbahn im Justizwesen ein. Ab 1769 war er als Rechtsanwalt sowie 1782 und 1791 als Generalprokurator tätig; 1796 gehörte er zu den Redaktoren eines Entwurfs für ein Zivilgesetzbuch. Er war auch politisch aktiv und sass ab 1775 im Rat der Zweihundert, nach der Revolution von 1793 in der Genfer Nationalversammlung sowie 1794 und 1795 im Legislativkomitee und im Gesetzgebenden Rat. Ferner war er ab 1777 Kastlan von Peney, ab 1779 von Saint-Victor und Chapitre. Über eine Heirat oder Nachkommen geben die Quellen keinen Aufschluss.

Der aufklärerisch gesinnte Butini (Aufklärung) publizierte 1771 den in einer fiktiven westafrikanischen Umgebung spielenden Briefroman Lettres africaines; ou histoire de Phédima et d'Abensar, der nach langer Vergessenheit erst zu Beginn des 21. Jahrhunderts ins Blickfeld der Historikerinnen und Historiker geriet. Er erzählt die tragische Geschichte zweier junger Liebenden, die Opfer der entmenschlichenden Praktiken im atlantischen Sklavenhandel werden (Sklaverei). Bemerkenswert ist das Werk nicht zuletzt, weil es einen Plan zur Befreiung versklavter Menschen einschliesst (Abolitionismus). Mit dem abolitionistischen Narrativ wollte Butini aufzeigen, dass eine Emanzipation nicht nur den Sklavinnen und Sklaven selbst nütze, sondern auch den Kolonialmächten in Europa (Kolonialismus) sowie den Sklavenhaltern und Kolonialregimes vor Ort, da sie die Aufstände verhindere, welche die koloniale Produktion und das Leben der zahlenmässig stark unterlegenen Kolonialherren gefährdeten. Die Befreiten wären damit nicht mehr gefährliche Feinde, sondern treue Verteidiger der Kolonien, und würden durch ihre neu erlangte Kaufkraft als freie schwarze Lohnarbeiter zudem neue Absatzmärkte für die Exportwirtschaft der Kolonialmächte eröffnen. Für die Sklavinnen und Sklaven selbst sah Butini den Hauptvorteil der Befreiung indes nicht in der Freiheit oder der wiedergewonnenen Menschenwürde, sondern in der Verringerung der hohen Sterblichkeit und damit der Erhöhung der Lebenserwartung. Die Sklavenhalter – deren Sichtweise Butini in seinem abolitionistischen Vorhaben ins Zentrum stellt – würden davon wiederum profitieren, da sie nicht mehr regelmässig für teures Geld aus Afrika verschleppte Gefangene kaufen müssten.
Butinis abolitionistisches Vorhaben vereint auf paradoxe Weise radikale und konservative Elemente. Anders als die meisten Abolitionisten seiner Zeit, die einen «sanften» Ausstieg aus der Sklaverei propagierten, sah er die Befreiung versklavter Menschen nicht als einen schrittweisen Prozess, bei dem sich die Sklavinnen und Sklaven jahrelang durch unbezahlte Arbeit von ihren Besitzern freikaufen sollten. Für Butini musste die Emanzipation unmittelbar und bedingungslos erfolgen – damals zweifellos eine progressive Haltung. Zugleich verteidigte Butini wie zahlreiche andere abolitionistisch gesinnte Zeitgenossen den Kolonialismus und war überzeugt, dass die weissen Eliten einen Teil ihrer absoluten Herrschaftsansprüche aufgeben müssten, um letztlich den Standesvorteil, den ihnen das koloniale System gewährte, aufrechterhalten zu können.