Zugewandte Orte
Der Sammelbegriff zugewandte Orte, der in den Quellen ab 1403/1440 fassbar ist, bezeichnet in der schweizerischen Historiografie diejenigen Städte, Länder, geistlichen oder weltlichen Herrschaften, die mit den eidgenössischen Orten in einer engen, in der Regel unbefristeten (ewigen) vertr…