Reichsprivilegien
Im weitesten Sinn des Worts sind Privilegien Rechtsbegünstigungen für einen Einzelempfänger, also immer Sonderrecht. Sie wurden vornehmlich, aber keineswegs ausschliesslich von den beiden höchsten Gewalten, Kaiser und Papst, erteilt und spielten während des ganzen Mittelalters bis weit in…