Regalien
Abgeleitet von iura regalia (= königliche Rechte), bezeichneten Regalien ursprünglich alle Hoheitsrechte, Besitzungen und Güter des Königs, die ihm als dingliche Grundlage seiner Königsherrschaft zustanden. Die inhaltlichen Unterscheidungen im Lauf des Investiturstreits und die Herausbild…