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Berufsbildung

Als Berufsbildung wird die Ausbildung bezeichnet, welche hauptsächlich die zur Ausübung eines bestimmten Berufs erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, wobei die praktische Ausbildung in der Regel im Betrieb, die theoretische an Berufsschulen erfolgt. In der Schweiz ist die Berufsbildung – trotz der Reformen der 1990er Jahre – immer noch klar getrennt von der Allgemeinbildung (Gymnasium), welche Zugang zu akademischen Studien gewährt (Universität). Im weiteren Sinn umfasst Berufsbildung allgemeine Aus- und Weiterbildungsmassnahmen privater und staatlicher Stellen, die der Erlernung beruflicher, auf Erwerb ausgerichteter Tätigkeiten dienen. Dies umfasst die von einer Generation zur nächsten tradierten handwerklichen Fertigkeiten ebenso wie die Weitergabe von behördlich und vertraglich geregeltem, geprüftem und systematisch aufgebautem beruflichem Wissen und Können, sei es in der betrieblichen Lehre, sei es als schulische Ausbildung im Anschluss an die obligatorische Schulzeit (Schulwesen).

Handwerk und Gewerbe

Berufsbildung als Theorie hat eine zwar ins 18. Jahrhundert reichende erziehungswissenschaftliche Tradition, in der Praxis ist sie jedoch viel älter. Im Handwerk wurde die Berufsbildung der angehenden Handwerker vom 15. Jahrhundert an von den Zünften im Einverständnis mit den Stadtobrigkeiten geregelt. Jeder Handwerkszweig verfügte über eine behördlich bestätigte "Handwerksordnung", welche die Lehre (Grundausbildung), die Gesellenwanderung und allenfalls die Meisterprüfung (Weiterbildung) regelte. Was vorerst für städtische Handwerker galt, wurde ab Ende des 16. Jahrhunderts auch für jene auf dem Land üblich, sei es unter der Kontrolle von städtischen oder von Landzünften.

Gesellenbrief aus dem 18. Jahrhundert (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich).
Gesellenbrief aus dem 18. Jahrhundert (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich). […]

Mit der Abschaffung der Zünfte im 19. Jahrhundert ging die Lehre beim Meister zwar weiter, doch fehlte ihr die übergeordnete Kontrolle. Insgesamt war den Handwerkern der Konkurrenzschutz wichtiger als die Berufsbildung ihres Nachwuchses. Erst die Konkurrenz der Fabrikproduktion und vor allem die Wirtschaftsdepression ab 1873 führten zur Einsicht, dass nur die Reform der Berufsbildung dem Not leidenden Gewerbe aufhelfen könne.

Während auf Handwerkerseite die praxisnahe Lehre im Betrieb unangefochten blieb, kamen aus dem Bildungsbürgertum Anregungen zur Weiterbildung. In deren Dienst traten ab 1850 Gewerbeausstellungen als handwerkliche Leistungsschauen. Nach ausländischem Vorbild zeigten städtische Gewerbemuseen, 1862 als Erstes jenes in Lausanne, hervorragende Handwerksprodukte, Modelle und Zeichnungen, die den Berufsleuten und ihrem Nachwuchs die technische Entwicklung näher bringen sollten. Kurse ergänzten das Bildungsangebot. Städte subventionierten jungen Handwerkern Bildungsreisen an die Weltausstellungen von London und Paris.

Besonders wichtig wurde das Engagement gemeinnütziger Institutionen: Sie trugen zur Gründung von Zeichen- und Handwerkerschulen bei (z.B. Zürich 1780, neu gegründet 1800; Lausanne 1809; St. Gallen 1822), welche die Tradition ähnlicher Schulen des 18. Jahrhunderts weiterführten, und unterstützten die ab 1850 entstehenden städtischen Handwerker-Fortbildungsschulen. Diese erteilten an Feierabenden und Sonntagen freiwilligen Unterricht in Lesen, Rechnen, Privat- und Geschäftskorrespondenz. Doch erst als sich der 1879 gegründete Schweizerische Gewerbeverband (SGV) hinter die Reform der Berufsbildung stellte und vor allem als der Bund 1884 die Subventionierung beruflicher Bildungsanstalten beschloss, wurden die Gewerbeschulen definitiv Teil der Berufsbildung und der im "dualen System" – in Betrieb und Berufsschule – verankerten Handwerkerausbildung.

Wie die Volksschule stand auch die Berufsbildung unter dem Einfluss der 1875 eingeführten pädagogischen Rekrutenprüfungen. Sie übernahm Elemente aus dem Prüfungsstoff, vor allem allgemeinbildende Fächer (Staatskundeunterricht, Sprache), deren Erhaltung im Stoff der Berufsschule zum Anliegen der Arbeitnehmerseite, vor allem des Grütlivereins und der Gewerkschaften, wurde.

Landwirtschaft

In der Landwirtschaft setzten im 18. Jahrhundert vom Land besitzenden Bürgertum ausgehende Bestrebungen für eine Berufsbildung ein. Im Auftrag der Berner Ökonomischen Gesellschaft (Ökonomische Gesellschaften) entwickelte eine Preisschrift 1763 erstmals das Projekt einer landwirtschaftlichen Bildungsanstalt. Eine solche entstand 1804 im bernischen Hofwil als private Gründung. Der Unterricht umfasste bereits die wichtigsten Fächer einer modernen agrarwissenschaftlichen Ausbildung. Die ab 1850 errichteten kantonalen Ackerbau- und Jahresschulen lehrten mehr praxisbezogen, hatten aber gleichwohl nur geringen Zulauf. Ebenso absolvierten nur wenige Bauernsöhne die theoretisch-naturwissenschaftliche Ausbildung der 1871 am Polytechnikum gegründeten Abteilung für Landwirtschaft (Agrarwissenschaften). Insgesamt stand die vor allem klein- und mittelbäuerliche Bevölkerung der Schweiz einer landwirtschaftlichen Berufsbildung eher ablehnend gegenüber und baute vielmehr auf die traditionelle Ausbildung der Söhne im eigenen Betrieb.

Ab 1870 stellten die kantonalen Bauernvereine ihren Regierungen in Petitionen die Dringlichkeit einer landwirtschaftlichen Berufsbildung in Kursen oder Fortbildungsschulen vor, doch erhielten sie keine finanzielle Unterstützung. Erst unter dem Druck der in den 1870er Jahren einsetzenden Agrarkrise sah man die Notwendigkeit einer Berufsbildung ein. Der Subventionierungsbeschluss des Bundes von 1884 beschleunigte die Errichtung von kantonalen landwirtschaftlichen Schulen mit Winterkursen, Information und Beratung. Damit ergänzten sich im "dualen System" theoretischer Unterricht und praktische Arbeit auf dem schuleigenen Versuchsfeld und daheim auf dem Hof.

Industrie und kaufmännische Berufe

Anfänglich im nichtzünftischen Stümperhandwerk üblich, wurde die Anlehre im 17.-18. Jahrhundert bei ländlichen Heimarbeitern die gültige Form der Ausbildung. Auch nach 1800 basierten textile Heim- und Fabrikindustrie auf angelernten Arbeitskräften. Wachsende Konkurrenz durch Importe und steigende Qualitätsansprüche an Industriegüter deckten indes Ausbildungsmängel bei den Belegschaften auf. Die im eidgenössischen Fabrikgesetz von 1877 eingeführte Kausalhaftung der Unternehmer bei Arbeitsunfällen bewog diese, das Unfallrisiko durch verbesserte Ausbildung zu verringern. Das im gleichen Gesetz erlassene Verbot der Kinderarbeit (für Kinder unter 14 Jahren) machte Arbeiterkindern eine bessere Elementarschulbildung und eine geordnete Berufsbildung möglich.

Zu Beginn war die Berufsbildung in der Industrie mit Industrieschulen (Winterthur 1862, St. Gallen 1865, Zürich 1867) und Technika vor allem auf die Kaderausbildung ausgerichtet. Fachschulen wie die Uhrmacherschulen in der Westschweiz (Neuenburg 1871) oder die Stickfachschulen in der Ostschweiz (ab 1894) sowie betriebliche Lehrwerkstätten bildeten Facharbeiter aus.

Im kaufmännischen Sektor war es üblich, die Söhne bei befreundeten Inhabern von Handelsfirmen in Ausbildung zu geben. Ab 1860 schlossen sich Kaufleute in lokalen kaufmännischen Vereinen zusammen, die Fortbildungskurse für Angestellte anzubieten begannen. Der 1873 gegründete Schweizerische Kaufmännische Verband baute schliesslich sein dichtes Netz an kaufmännischen Berufsschulen auf, womit sich die kaufmännische Berufsbildung ebenfalls im "dualen System" auf praktische Bürolehre und theoretische Schulbildung stützte. In der Folge entstanden auch kantonale und städtische Handels- und Verkehrsschulen sowie private Handelsschulen, vor allem nach dem Subventionierungsbeschluss des Bundes von 1891 zur Förderung kommerzieller Berufe. In St. Gallen wurde 1904 die städtische Handelsakademie gegründet, Vorläuferin der heutigen Universität St. Gallen.

Frauen und Berufsbildung

Porträt der Hebamme Anna Maria Holzmann. Öl auf Leinwand von Karl Joseph Speck, 1767 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich).
Porträt der Hebamme Anna Maria Holzmann. Öl auf Leinwand von Karl Joseph Speck, 1767 (Schweizerisches Nationalmuseum, Zürich). […]

Die Berufsbildung blieb lange ein Vorrecht der Männer. Den Frauen standen nur spezifische Frauenberufe (z.B. Hebamme, Näherin) und vor allem Berufe in Haushalt und Gastgewerbe offen; Letztere hatten (1900: 95% bzw. 64%) und haben immer noch einen sehr hohen Frauenanteil. Noch 1868-1869 setzte sich die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) für weibliche Bildung nur im Blick auf Familie und Hausarbeit ein, in Missachtung, dass Frauenerwerbsarbeit in der Arbeiterschaft und zum Teil auch in der Mittelschicht eine Notwendigkeit geworden war.

Zu Ende des 19. Jahrhunderts lief die Berufsbildung für Frauen in der Landwirtschaft dank der Unterstützung durch gemeinnützige Frauenvereine an. Ersten Kursen in Gartenbau, Kochen und Hauswirtschaft in den 1870er Jahren folgte, gestützt auf das Berufsbildungsgesetz des Bundes betreffend hauswirtschaftlicher und beruflicher Bildung von Frauen (1895), die Errichtung von Haushaltungsschulen. An der 1907 gegründeten Sommerhaushaltungsschule in Sursee, als Erste in der Schweiz staatlich finanziert, wurde nicht nur Hauswirtschaft, sondern auch betriebliche Buchhaltung unterrichtet, in der Absicht, auch die Bäuerinnen zu rationeller Betriebsführung anzuleiten.

Im kaufmännischen Sektor bezweckten die auf Initiative der (männlichen) Arbeitnehmer eingerichteten Weiterbildungskurse anfänglich, durch Hebung der Qualifikation die aufkommende Billig-Konkurrenz der Frauen in Büroberufen (Büro) zurückzudrängen. Erst im Nachhinein liess man Frauen zur kaufmännischen Berufsbildung zu. In der Fabrikindustrie wurden Frauen zwar beschäftigt, aber nur nach einer Anlehre in unterbezahlter Stellung. Das Handwerk bot im Interesse seiner vorherrschend männlichen Belegschaft weder Arbeit an, noch liess es Frauen zur Berufsbildung zu.

Berufsbildung im Recht

In der Schweiz lag die Schulhoheit ursprünglich ganz bei den Kantonen. Die für schweizerische Verhältnisse typische enge Verbindung zwischen Wirtschaft und Berufsbildung führte aber dazu, dass die Berufsbildung bei Berufen mit Erwerbszweck in der privaten Wirtschaft – in Industrie, Gewerbe, Handel, Landwirtschaft, Hausdienst und bei gestalterischen Berufen mit gewerblicher Ausübung – eidgenössischer Regelung unterstellt wurde im Rahmen der Wirtschaftsverfassung. Ab 1884 subventionierte der Bund Aufwendungen der Kantone, Gemeinden und Dritter für die Berufsbildung bei den handwerklich-gewerblichen, industriellen und landwirtschaftlichen Berufen, ab 1895 auch bei den kaufmännischen. Zunächst stützte er sich dabei auf Budgetbeschlüsse im Rahmen der Wirtschaftspolitik, ab 1908 auf einen Verfassungsartikel (1947 revidiert). Die Finanzierung der Berufsbildung obliegt dabei mehrheitlich den Unternehmen (Betriebs-, Meisterlehre), die Weiterbildung aber vor allem den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer. An den schulischen Teil, d.h. an Bauten, Prüfungen, Kurse und Lehrerbildung, leisten Gemeinden, Kantone und Bund jährlich rund 1,5 Mrd. Franken (1994). Während die staatlichen Leistungen für Lehrlinge kostenlos sind, sind dagegen Weiterbildungskurse für Teilnehmer oder deren Arbeitgeber kostenpflichtig.

Die Entwicklung des Berufsbildungsrechts zeigt ein im föderalistischen Staat geläufiges Muster: Der Subventionierung folgt die Regelungskompetenz des Bundes. Das Bundesgesetz von 1930 übernahm jedoch die Leitgedanken der kantonalen Berufsbildungsgesetze: den Schutz des Lehrlings, die Hebung der Ausbildungsqualität in Betrieben und Schulen, Bestimmungen über Berufsberatung, berufliche Weiterbildung und Finanzierung. Kantonale Berufsbildungsgesetze erliessen die Westschweizer Kantone 1890-1903, Süd- und Deutschschweiz folgten 1901-1924 (Ausnahmen: Solothurn und die beiden Appenzell). Das Bundesgesetz schrieb den industriell-gewerblichen, handwerklichen und kaufmännischen Berufen einen gültigen Lehrvertrag vor und machte einen Lehrabschluss zwingend vom Besuch einer Berufsschule abhängig. 1978 und 2002 wurde das Bundesgesetz revidiert, 2004 trat es in Kraft. Der Vollzug des eidgenössischen Berufsbildungsrechts oblag bis 1997 dem Biga, dann dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT), und zwar neu auch für Berufe der Land- und Forstwirtschaft. Das Bundesgesetz betreffend die bäuerliche Berufslehre folgte 1931.

Die Kantone und Gemeinden sind nach wie vor hauptsächliche Träger der Bildungsinstitutionen. Bis 2003 übten sie zudem die Regelungskompetenz für die Berufsbildung in Erziehung und Schule, in Künstlerberufen (Bildende Kunst, Theater, Musik, Tanz) und bei der Sozialarbeit aus. Die Berufsbildung in den Gesundheitsberufen obliegt dem Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) gemäss dem Auftrag der kantonalen Sanitätsdirektoren. Auf die Verkehrsberufe (SBB, Post) und den Zoll bereiten hauptsächlich die Verkehrsschulen vor, welche praktisch als erste Stufe der Berufslehre dienen. Die Berufsbildung im Polizeiwesen ist Sache der kantonalen und kommunalen Korps.

Mit der Totalrevision der Bundesverfassung (BV 1999) erhielt der Bund die Kompetenz für sämtliche Berufe ausserhalb des Hochschulbereichs. Dem neuen Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) von 2002 wurden deshalb auch die bisher kantonal geregelten Berufe in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst, ebenso die Landwirtschaft, für die ein spezielles Bundesgesetz galt, unterstellt. Der Bund ist künftig für die Steuerung und Entwicklung der Berufsbildung zuständig, die Kantone für die Umsetzung und Aufsicht, während die Organisationen der Arbeitswelt für die Inhalte verantwortlich sind.

Akzeptanz der Berufsbildung in der Bevölkerung

Bis zum Zweiten Weltkrieg war die Mehrheit der männlichen und weiblichen Arbeitnehmer in der Landwirtschaft, im Gewerbe und in der Industrie "ungelernt", d.h. ohne anerkannten Ausbildungsabschluss. Erst nach 1950 wurde die Berufsbildung zur "Schule der Nation" mit immer mehr Lehrverhältnissen (1955 81'675; 1965 131'879; 1975 145'804; 1985 187'136; 1995 147'046; 2000 168'243). Der Frauenanteil wuchs von 25,2% (1955) auf 38,2% (2000), auch in traditionellen Männerberufen. Zwischen den Sprachregionen gibt es deutliche Unterschiede: Von den um 1993 in der Deutschschweiz lebenden Personen haben 67% eine Berufsausbildung abgeschlossen, von der in der französischen Schweiz und im Tessin lebenden Bevölkerung nur 53%. Die stärkere Verankerung der Berufslehre in der Deutschschweiz ist Ausdruck davon, dass das "duale System" der Bildungstradition der deutschsprachigen Länder entspricht, während Berufsbildung in den lateinischen und angelsächsischen Ländern eher ausserhalb der Wirtschaft, an spezialisierten Schulen in staatlicher Verantwortung stattfindet. Der Rückgang der Lehrverhältnisse in der Schweiz in den 1990er Jahren ist unter anderem eine Folge der wirtschaftlichen Rezession, die bei vermindertem Angebot an Lehrstellen zu vermehrtem Besuch der Mittelschulen führte.

Seit den 1980er Jahren verlagerte sich das Schwergewicht der Berufsbildungspolitik auf die Förderung sowohl der Weiterbildung in den klassischen Formen der Berufs- und Meisterprüfungen als auch der Berufsbildung an Höheren Fachschulen. Das eidgenössische Fachhochschulgesetz von 1995 schuf die Rechtsgrundlagen zur Aufwertung Höherer Fachschulen zu Fachhochschulen (ab 1998 erste Anerkennungen) und zur Einführung der Berufsmaturität (1997). Begabte erhalten so eine Alternative zum gymnasialen und akademischen Weg, zumal der Bedarf an besser qualifizierten Mitarbeitern bei Produktions- und Dienstleistungsbetrieben steigt. Der öffentliche "zertifizierte" Abschluss erleichtert auch die überbetriebliche Mobilität.

Quellen und Literatur

  • StJ
  • J. Adler, La législation relative à l'apprentissage dans les cantons suisses romands, 1929
  • G. Frauenfelder, Gesch. der gewerbl. Berufsbildung der Schweiz, 1938
  • HSVw 1, 225-236
  • R. Vögeli, Die Anfänge des landwirtschaftl. Bildungswesens unter besonderer Berücksichtigung des Aargaus, 1962
  • K. Landolt, Das Recht der Handwerkslehrlinge vor 1798 im Gebiet der heutigen Schweiz, 1977
  • U. Mägli, Bibl. zur Gesch. der Berufsbildung in der Schweiz, 1982
  • M. Kübler, Berufsbildung in der Schweiz, 1986
  • B. Mesmer, Ausgeklammert – Eingeklammert, 1988
  • J.-P. Tabin, Du côté de la formation professionnelle, 1988
  • R. Natsch, «Berufsbildung hat Zukunft – Zukunft braucht Berufsbildung», in Die Volkswirtschaft 1, 1995, 28-35
  • A. Borkowsky, P. Gonon, Berufsbildung in der Schweiz, 1996
  • W. Lustenberger, Pädagog. Rekrutenprüfungen, 1996
Weblinks

Zitiervorschlag

HLS DHS DSS: "Berufsbildung", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.08.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/013911/2012-08-24/, konsultiert am 29.03.2024.