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Josef AntonStadler

Porträt eines unbekannten Künstlers von Josef Anton Stadler, Anfang 18. Jahrhundert (Privatsammlung) © Fotografie Staatsarchiv Schwyz.
Porträt eines unbekannten Künstlers von Josef Anton Stadler, Anfang 18. Jahrhundert (Privatsammlung) © Fotografie Staatsarchiv Schwyz.

9.2.1661 Rothenthurm, 17.9.1708 Schwyz, katholisch, Landmann von Schwyz. Sohn des Mathias, Ratsherrn und Wirts, und der Eva Maria Belmont. Bruder des Chrysostomos (->). 1) Marianna Elisabetha Egger genannt Schwyzer, 2) Maria Anna Schuler. 1678 Novize im Kloster St. Gallen. 1686 wurde Josef Anton Stadler Lehenvogt am Hof des Abts von St. Gallen, verlor aber 1688 diese Stelle wegen Beteiligung an einer Entführungsgeschichte. Stadler übernahm anschliessend das väterliche Wirtshaus in Rothenthurm und wurde 1689 Schwyzer Ratsherr. 1694 zum Landvogt in Uznach gewählt, trieb er dort mehrere Hexenprozesse voran. Er setzte sich 1700 für den Bau einer neuen Kirche in Rothenthurm ein. Im sogenannten Toggenburgerhandel machte er sich zum Fürsprecher der sich der fürstäbtischen Herrschaft widersetzenden Toggenburger, denen viele Schwyzer Landleute Sympathien entgegenbrachten, und gleichzeitig zum Wortführer der schwyzerischen Opposition gegen das eigene aristokratische Regime, das in der Toggenburger Frage eher auf der Seite des Fürstabts stand. Seine Verratsklagen gegen die sogenannte Klosterpartei führten zur Bestrafung des Landammanns Johann Dominik Betschart, dem die Regimentsfähigkeit aberkannt wurde, und des Landschreibers. Die angespannte Lage seiner Privatfinanzen zwang Stadler dann zur Annahme der Landvogteistelle im Rheintal, die er 1704-1706 innehatte; während seiner langen Abwesenheiten entglitt ihm die Meinungsführungschaft bezüglich der Toggenburgergeschäfte in Schwyz. Nachdem sich das reformierte Zürich der Toggenburger angenommen – auch dabei soll Stadler mitgewirkt haben – und das konfessionelle Moment des Konflikts damit an Bedeutung gewonnen hatte, wandte sich die Stimmung unter den Landsleuten gegen die sogenannte Stadlerpartei. An den Landsgemeinden vom 15. Januar und 26. März 1708 erhob die wiedererstarkte aristokratische Partei schwere Vorwürfe gegen Stadler. Der Verstoss gegen das am 10. Juni 1708 erlassene Verbot, mit den abtrünnigen Toggenburgern in Kontakt zu treten, führte schliesslich zu Stadlers Untergang: Auf dem Rückweg von einer Reise in die Ostschweiz wurde Stadler in Lachen verhaftet und aus dem Schwyzer Landrat ausgestossen. In der Gerichtsverhandlung am 17. September wurde er wegen Störung des allgemeinen Friedens, Fälschung von Landsprotokollen und Treulosigkeit als Abgesandter angeklagt und zum Tod verurteilt; das Urteil wurde noch am gleichen Tag durch Enthauptung vollzogen. Eine Eskalation der darauf ausbrechenden Unruhen konnten die Behörden verhindern, die mit einer Flut von Prozessen die Führer der Stadlerpartei verfolgten. Dass es sich bei der Verurteilung Stadlers um einen Justizmord handelte, war schon damals offensichtlich; jede Kritik am obrigkeitlichen Urteil blieb jedoch untersagt.

Quellen und Literatur

  • StASZ, Personalakten Stadler
  • K. Michel, «Volkspartei wider die führenden Fam.: der Stadlerhandel von 1708», in Schwyzer H. 90, 2007, 39-43
  • F. Brändle, «Der demokrat. Bodin. Joseph Anton Stadler: Wirt, Demokrat, Hexenjäger», in SZG 58, 2008, 127-146
  • F. Brändle, «"Es seye ja grad gleich, die Toggenburger singen die psalmen oder sye bettens, sye bettens oder sye blärents". Macht, Konfessionalismus, Opposition und Toleranz in Schwyz 1650 bis 1712», in SZRKG 104, 2010, 307-334
Weblinks
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VIAF

Zitiervorschlag

Franz Auf der Maur; Kaspar Michel: "Stadler, Josef Anton", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 24.02.2012. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/019045/2012-02-24/, konsultiert am 12.04.2024.