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Podestà

Der Begriff bezeichnet allgemein den Inhaber des höchsten Amtes in der ma. ital. Stadtkommune. In der ital. Schweiz sowie den angrenzenden Gebieten war der P. im SpätMA der vom Feudalherrn oder der Stadtkommune eingesetzte Träger der richterl. und öffentl. Gewalt der Landschaften. Während der eidg. Herrschaft in den ennetbirg. Vogteien (Anfang 16. Jh.-1798) gingen die Befugnisse des P. auf einen regional unterschiedlich ausgeprägten Vogt über. Unter der Bündner Herrschaft im Veltlin übte in den einzelnen Terzieri abwechselnd je ein von den rät. Gerichtsgemeinden ernannter P. die Herrschaftsgewalt aus. In der Gerichtsgemeinde Poschiavo war der ab 1542 von der Volksversammlung gewählte P. Richter, Vorsteher der Obrigkeit und Vertreter der Rechtssprechung nach aussen. In den anderen Bündner Gem. hiess er Landammann oder Mistral. Seit der Aufhebung der Gerichtsgemeinden 1851 bezeichnet der Begriff P. ausschliesslich und noch zu Beginn des 21. Jh. den Gemeindepräsidenten von Poschiavo.

Quellen und Literatur

  • LexMA 7, 30-32
  • A. Lanfranchi, «Profilo storico-politico del podestà di Poschiavo», in La Scariza, 1993, Nr. 2, 6 f.
Weblinks

Zitiervorschlag

Marco Marcacci: "Podestà", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.03.2009, übersetzt aus dem Italienischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/028691/2009-03-05/, konsultiert am 16.04.2024.