de fr it

Céligny

Politische Gemeinde des Kantons Genf, Enklave im Kanton Waadt, umfasst das Dorf Céligny auf einem Hügelzug über dem Genfersee und dem kleinen Tal von Le Brassus sowie die Enklaven La Grande und La Petite Coudre. Die Ufer des Sees wurden erst ab Ende des 19. Jahrhunderts bebaut. 1163 Siliniacum. 1850 312 Einwohner; 1900 390; 1950 415; 1990 633; 2000 599.

Plan von Céligny aus der Kavaliersperspektive. Kolorierte Federzeichnung, um 1550 (Archives d'Etat de Genève; Fotografie A. & G. Zimmermann).
Plan von Céligny aus der Kavaliersperspektive. Kolorierte Federzeichnung, um 1550 (Archives d'Etat de Genève; Fotografie A. & G. Zimmermann). […]

Aus dem See und den Gräbern im Westen des Dorfs stammen Funde aus der Bronzezeit. Ausserdem fanden sich Spuren einer römischen Siedlung (insbesondere Überreste eines Aquädukts und von Mosaiken) und Gräber, die vermutlich auf die burgundische Zeit zurückgehen. Die Gräber lagen unterhalb der römischen Villa, die zur Grafschaft Equestre gehörte. Ab dem 14. Jahrhundert besass der Bischof von Genf in Céligny, das zum bischöflichen Mandement Peney gehörte, wichtige Rechte: Die Hochgerichtsbarkeit, den Bann sowie das Recht, Steuern zu erheben. Andere Rechte wirtschaftlicher Art gehörten den Adligen von Céligny und der Abtei Bonmont. 1469 gewährte Bischof Jean-Louis von Savoyen den Einwohnern der Mandements von Jussy, Thiez und Peney Freiheiten und schützte sie dadurch gegen die Willkür der Amtleute. Ausserdem hatten sich die Einwohner von Céligny 1441 gegen eine Abgabe unter den Schutz des Herzogs von Savoyen gestellt und dieses Abkommen 1490 erneuert. Bern beanspruchte die Verpflichtungen Célignys gegenüber dem Herzog für sich, als es 1536 von diesem die Rechte über die Waadt übernahm. Dies war einer der mit Genf immer wieder verhandelten Streitpunkte, die durch den Vertrag von Lausanne 1564 beigelegt wurden. 1536 leisteten die Vertreter der Bürger von Céligny Genf als Lehensherrin und Nachfolgerin des Bischofs den Treueeid. Céligny war der Kastlanei Peney zugeteilt, ab 1547 bildete es eine Kastlanei mit Genthod. Wegen der Gemeindegrenzen wurde hart mit Bern verhandelt, weil dieses sich weigerte, den Korridor von Bogis-Bossey zwischen den Enklaven Céligny und den beiden Coudres abzugeben. Konflikte wegen der Rechtsprechung und der Grenzen setzten sich bis zum Grenzbereinigungsprotokoll von 1726 fort. Die heutigen Grenzen zwischen den Kantonen Waadt und Genf wurden durch das Genfer Gesetz von 1953 festgelegt und 1971 nach dem Bau der Autobahn modifiziert. Beide Kantone vereinbarten, sich die Pflichten betreffend der Wasser- und Elektrizitätsversorgung, der Abwasserreinigung, der Polizei und des Strassenunterhalts sowie anderer nachbarschaftlicher Anliegen zu teilen. Ab 1275 wird in Céligny ein Pfarrer erwähnt. Die reformierte Kirchgemeinde entstand 1536. Die alte romanische Kirche Saint-Martin brannte 1991 ab. Bei den Wiederaufbauarbeiten und den Grabungen 1991-1994 traten die Spuren einer Villa aus dem 4.-5. Jahrhundert und zweier Holzkirchen als deren Nachfolgebauten zu Tage. Eine der beiden ist der Vorgängerbau der heutigen Kirche. 1993 wurde die reformierte Kirche wieder eröffnet. Céligny war früher ein reines Weinbauerndorf, heute ist es vorwiegend Wohngemeinde.

Quellen und Literatur

  • G. Fatio, Céligny, 1949
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Catherine Santschi: "Céligny", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.07.2005, übersetzt aus dem Französischen. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/002892/2005-07-05/, konsultiert am 12.04.2024.