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Unterwalden

Unterwalden, ab 1315 in eidgenössischen Bündnissen erwähnt, war ein Ort der alten Eidgenossenschaft mit geteilter Standesstimme und den Landesteilen Unterwalden ob dem Wald und Unterwalden nid dem Wald. Bis 1999 waren Unterwalden ob und nid dem Wald im Bundesstaat die amtliche Bezeichnungen für die Halbkantone Obwalden und Nidwalden (beim hier angesprochenen Wald handelt es sich um den Kernwald). Der Name Unterwalden ist erstmals 1304 bezeugt als Übersetzung der lateinischen Termini inter silvas bzw. in intramontanis, die im 12. Jahrhundert als Bezeichnung für Klostergüter in beiden Tälern auftauchen.

Entstehung im Spätmittelalter

Die ältere Forschung nahm an, dass Unterwalden entweder aus einem karolingischen Gerichtsbezirk oder um 1291 auf eidgenössischen Druck aus zwei Talgemeinden entstanden sei; die gemeinsamen Landsgemeinden der beiden Orte in Wisserlen (Kerns) stellten einen Überrest dieser einstigen Einheit dar. Beide Ansätze sind nicht belegt und beruhen auf entkräfteten Gemeinfreien- bzw. Markgenossenschaftstheorien des 19. Jahrhunderts (Markgenossenschaft). Zudem sind überhaupt nur vier gemeinsame Gemeinden, davon drei eidgenössische Schiedsgerichte, in Wisserlen belegt, deren früheste erst 1382.

Reichsprivileg für Unterwalden von König Heinrich VII. Pergamenturkunde mit Thronsiegel vom 3. Juni 1309 (Staatsarchiv Obwalden, Sarnen, 01.0002).
Reichsprivileg für Unterwalden von König Heinrich VII. Pergamenturkunde mit Thronsiegel vom 3. Juni 1309 (Staatsarchiv Obwalden, Sarnen, 01.0002). […]

Als rechtstopografisches Gebilde erscheint Unterwalden um 1300. Bereits 1291 erwarb König Rudolf I. die Klosterhöfe Stans, Alpnach und Giswil. Zusammen mit Vogteirechten über die lokal begüterten Klöster Engelberg und Beromünster sowie der Obervogtei über Murbach-Luzern bestand eine Herrschaftsklammer über wichtige Teile beider Täler. Diese blieb aber wohl blosser Anspruch. Die lokalen Adligen walteten recht selbstständig, bezogen sich zur Legitimation jedoch gerne auf Habsburg. So siegelten ab 1304 und bis in die 1330er Jahre lokale Adlige als Unterwaldner Ammänner. 1309 bestätigte König Heinrich VII. die Reichsfreiheit und schlug Unterwalden zur Reichsvogtei Waldstätte. Unterwalden war der rechtstopografische Begriff für einen Teil der Reichsvogtei, es war keine autonome Gemeinde im Sinne einer Gebietskörperschaft. Nach dem Niedergang der Reichsvogtei und dem Wegfallen der habsburgischen Landesherrschaft entwickelten sich die Waldstätten ab den 1320er Jahren selbstständig weiter. In Obwalden und Nidwalden entstanden erst im 14. und 15. Jahrhundert eigenständige Talgemeinden, nur in den eidgenössischen Bündnissen zählte Unterwalden weiter als Teil der Waldstätte mit nur einer Stimme. Die Bundesrechte der Landesteile wurden wohl gemäss der Verteilung der Klosterhöfe getrennt: Obwalden erhielt zwei Drittel, Nidwalden ein Drittel der Rechte.

Unterwalden in der frühen Neuzeit

Urkunde vom 13. Februar 1382 über den Ausschluss der Herren von Hunwil, von Tottikon und von Waltersberg von den Ämtern (Staatsarchiv Obwalden, Sarnen, 01.0039).
Urkunde vom 13. Februar 1382 über den Ausschluss der Herren von Hunwil, von Tottikon und von Waltersberg von den Ämtern (Staatsarchiv Obwalden, Sarnen, 01.0039). […]

Während die Aufbewahrung des gemeinsamen Landessiegels (das alte Stanser Kirchgemeindesiegel) in Obwalden von den Landesteilen akzeptiert war, führte das ungleiche Rechtsverhältnis in eidgenössischen und gemeinsamen Landessachen zu Streitigkeiten. Obwalden beanspruchte ab dem 15. Jahrhundert zwei Drittel der Rechte, Nidwalden strebte Parität an. Streitpunkte waren der Besuch der Tagsatzung (Obwalden beschickte diese zwei Jahre, Nidwalden das dritte Jahr), die Anteile an Gesandtschaften, an Hauptmannschaften in fremden Diensten und am militärischen Auszug sowie das gemeinsame Feldzeichen. Auch Landessachen waren umstritten, so zum Beispiel die Eidformeln der Bannerherren und Landeshauptmänner oder die Frage, welche Familien zu den alten Landleuten mit Rechten in beiden Landesteilen zählten. Mehrere Schiedsversuche eidgenössischer und katholischer Orte schlugen fehl. Vergleiche von 1548 und 1589 und der sogenannte Kapuzinerfrieden von 1618 regelten die wichtigsten Fragen. Bis 1798 flammten die Streitigkeiten dennoch immer wieder auf.

Unterwalden im 19. und 20. Jahrhundert

Ab 1803 waren Ob- und Nidwalden gleichberechtigte Halbkantone, was jedoch nicht zum Ende der Animositäten führte. 1803 schloss sich Engelberg Nidwalden an. Dieses verweigerte im Zuge einer äusserst restaurativen Politik den Engelbergern die vollen Landesrechte. Als Nidwalden 1815 den neuen Bundesvertrag nicht annahm, schlug die Tagsatzung Engelberg zu Obwalden, was zu neuem Groll führte. Erst im liberalen Bundesstaat wurden die Streitpunkte bedeutungslos. Die alte Ungleichheit blieb einzig beim Schnitzturm in Stansstad fassbar, bis Obwalden 1998 seinen Zwei-Drittel-Anteil am Turm Nidwalden schenkte. In der Bundesverfassung von 1999 verschwand der Begriff Halbkanton und damit auch Unterwalden. Heute gelten Ob- und Nidwalden verfassungsrechtlich als vollberechtigte Kantone mit je einer halben Standesstimme. Seit den 1990er Jahren besteht eine institutionalisierte Zusammenarbeit zwischen den beiden Kantonen in gewissen Bereichen.

Quellen und Literatur

  • R. Durrer, Die Einheit Unterwaldens, 1910
  • K. Meyer, «Der Ursprung der Eidgenossenschaft», in ZSG 21, 1941, 285-652
  • R. Sablonier, Gründungszeit ohne Eidgenossen, 2008
Weblinks
Normdateien
GND

Zitiervorschlag

Emil Weber: "Unterwalden", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 05.03.2013. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007409/2013-03-05/, konsultiert am 18.04.2024.