de fr it

Abfall

Die Zusammensetzung, Menge und Entsorgung von Abfall widerspiegelt gesellschaftliche und kulturelle Entwicklungen und unterliegt einem starken zeitlichen Wandel. In vorindustrieller Zeit setzte er sich aus menschlichen und tierischen Fäkalien, Speiseresten (Knochen), Tierkadavern, Keramikscherben, Bauschutt, Laub und Asche (Waschlauge) zusammen. Fäkalien und Küchenabfall gelangten in einfache Erdgruben, die in den hoch- und spätmittelalterlichen Städten mit Rutengeflecht, Palisaden, Blockwerk, Bohlenwänden sowie Bollenstein- oder Backsteinmauern verkleidet und zum Teil mit Lehm abgedichtet waren. Die kompostierten Grubeninhalte wurden abgestochen oder ausgeschöpft. Die sogenannten Ehgräben zwischen den Häusern belegte man mit Stroh, um Fäkalien zu Mist zu binden. Die Entsorgung von organischen Abfällen rentierte, wenn im Umfeld der Städte intensive Landwirtschaft betrieben wurde. So erliess zum Beispiel der Zürcher Rat im 14. Jahrhundert für die Zürcher Schiffleute eine Ordnung für den Transport und die Vermarktung von Mist. Nach antikem und mittelalterlichem Hygieneverständnis gehörte der Abfall ins Meer oder in die Flüsse.

Strafgefangene bei der Strassenreinigung. Aquarell eines unbekannten Künstlers, um 1825 (Historisches und Völkerkundemuseum St. Gallen).
Strafgefangene bei der Strassenreinigung. Aquarell eines unbekannten Künstlers, um 1825 (Historisches und Völkerkundemuseum St. Gallen).

Vom 15. Jahrhundert an verboten jedoch Stadtrechtsbestimmungen, Tierkadaver ins Wasser zu werfen; stattdessen wurden Abdecker gewählt. Flickschuster, Altwalker und andere spezialisierte Handwerker sorgten für die Wiederverwertung von Altstoffen. Städtische Baumeister verwendeten Bauschutt für Aufschüttungen und Bodenverdichtungen. In Pestzeiten befahlen Obrigkeiten, die Strassen zu reinigen und den Abfall zu beseitigen. Im 15. und 16. Jahrhundert begannen die Städte in der Schweiz, die Kehrichtabfuhr zu organisieren: Die Leute mussten vor ihrer Haustür bis zur Gassenmitte kehren und das Wischgut zusammen mit dem Hausabfall zur Sammelstelle im Quartier bringen. Für die weitere Entsorgung waren städtische Fuhrleute zuständig. Die Winterthurer mussten den Haus- und Strassenkehricht am Samstagmorgen in den Stadtbach werfen. Am Nachmittag wurden die Schleusen des Stadtweihers geöffnet und aller Unrat fortgespült. Das Aufkommen der öffentlichen Hygiene im 18. Jahrhundert («gute Policey») machte die Strassenreinigung zur städtischen Aufgabe, zu der auch Strafgefangene eingesetzt wurden.

Sträflinge sortieren Abfälle in Witzwil. Fotografie von Alfred Dudler, 1953 (Privatsammlung).
Sträflinge sortieren Abfälle in Witzwil. Fotografie von Alfred Dudler, 1953 (Privatsammlung). […]

Die Abfallentsorgung veränderte sich im 19. Jahrhundert. Die Organisation eines leistungsfähigen Abfuhrwesens und die Beseitigung des Kehrichts gehörte zum Programm der sogenannten Hygienischen Revolution. Mit der Einführung der Kanalisation (Abwasser) oder Fäkalienabfuhr wurden menschliche Ausscheidungen getrennt von den übrigen Abfällen entsorgt. Allerdings werden Kanalisationen bis heute als Müllschlucker missbraucht. Die Stadt Zürich gründete mit der Kloakenreform 1867 ein städtisches Abfuhrwesen für die Fäkalienabfuhr. Den Abtransport des Hauskehrichts, der sich als Dünger oder Kompost verkaufen liess, vergab sie an private Unternehmer. Bis 1882 resultierte aus dem Kehrichtgeschäft ein Gewinn für die Stadtkasse. Bereits ab 1898 verfügte Zürich über eine Anlage für die Kadaververwertung. Die Siedlungsabfälle setzten sich bis um 1900 zu über 50% aus Feuerungsrückständen zusammen. Die Zunahme von nicht oder schlecht abbaubaren Abfällen (Schlacken von Steinkohleheizungen, Papier, Karton, Glas, Metall, usw.) bedingte Kehrichtdeponien in Gruben oder an Gewässerläufen. In Basel und Freiburg war die Kehrichtentsorgung in den Rhein bzw. in die Saane legal. Die Akzeptanz von Deponien nahm im Umfeld von Städten indes rasch ab. Alternativen zur ungeordneten Deponie waren die Abfallkompostierung und im Rahmen von Meliorationen das «Eingraben» von Abfällen in Moorböden. 1913 erwarb Winterthur eine grössere Riedfläche, in die über mehrere Jahrzehnte hinweg Kehricht in ca. 1,5 m tiefe und ca. 2 m breite Gräben versenkt wurde. Die Stadt Bern transportierte ihren Abfall von 1914 an mit der Eisenbahn nach Gampelen, wo ihn Häftlinge aus der Strafanstalt Witzwil nach dem Vorbild europäischer Grossstädte (z.B. München, Budapest) sortieren mussten. Auf denselben Abfallhalden mästete die Anstalt auch Schweine. Mit dem unvollständig kompostierten Abfall wurden die nährstoffarmen Böden des Seelands melioriert und am Neuenburgersee Torfstichgruben aufgefüllt.

Kehrichtentsorgung mit dem «Ochsnerkübel» beim Hotel Beau-Rivage Palace in Lausanne 1914 (Musée historique de Lausanne).
Kehrichtentsorgung mit dem «Ochsnerkübel» beim Hotel Beau-Rivage Palace in Lausanne 1914 (Musée historique de Lausanne).

Nach dem Vorbild der Stadt Hamburg nahm in Zürich 1904 die erste Kehrichtverbrennungsanstalt (KVA) der Schweiz ihren Betrieb auf. 1914 erstellte der Kurort Davos aus Angst vor Tuberkulosebazillen eine KVA. 1902 normierte der Wagnermeister Jakob Ochsner den Kehrichtwagen und den Kehrichteimer. Der «Ochsnerkübel», seit den 1920er Jahren mit Klappdeckel, verbreitete sich über die ganze Schweiz, ehe ihn in den 1970er Jahren der Kehrichtsack verdrängte.

Plakat der Konservenfabrik Lenzburg von 1941 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).
Plakat der Konservenfabrik Lenzburg von 1941 (Museum für Gestaltung Zürich, Plakatsammlung, Zürcher Hochschule der Künste).

Während der beiden Weltkriege wurde die Abfallbewirtschaftung (u.a. Altstoffsammlungen, separate Abfuhr von Speiseresten für die Schweinemast) in der Schweiz jeweils forciert. Das Einsammeln von Abfällen war oft Frauenarbeit, zum Beispiel durch sogenannte Ghüderfrauen in Olten während des Zweiten Weltkriegs. Die Kehrseite des Wohlstands nach dem Zweiten Weltkrieg zeigte sich an wachsenden Abfallbergen. Massnahmen dagegen erfolgten zögernd. Basel führte 1943, Bern 1954 und Lausanne 1958 die Kehrichtverbrennung ein. In den 1950er Jahren erlebten Kehrichtkompostwerke einen Aufschwung (1963 zehn Betriebe). Wegen der Zunahme nicht abbaubarer Komponenten mussten sie mit Verbrennungsöfen nachgerüstet werden. In den 1960er Jahren wandte sich die öffentliche Meinung gegen die Abfalldeponien (Umwelt). Ein Beispiel dafür ist die Deponie Riet (im Volksmund «Stinkberg») in Oberwinterthur, wo die Stadt Winterthur ihren gesamten Siedlungsabfall lagerte: 1963 berichteten Presse und Fernsehen über diesen Umweltskandal.

Das Gewässerschutzgesetz von 1971 und das Umweltschutzgesetz von 1983 legten gesamtschweizerische Leitlinien für die Abfallentsorgung fest, die durch Verordnungen ergänzt wurden (u.a. Klärschlammverordnung 1981, Stoffverordnung 1986, Verordnung über den Verkehr von Sonderabfällen 1987, Technische Verordnung über Abfälle 1991). 1986 veröffentlichte die Eidgenössische Kommission für Abfallwirtschaft ein Leitbild. Nach wie vor fällt der Vollzug in die Kompetenz von Kantonen, Zweckverbänden und Gemeinden. Neuere kantonale und kommunale Leitbilder zielen auf die Vermeidung von Abfall sowie auf seine Wiederverwertung bzw. umweltgerechte Beseitigung ab. Das Umweltschutzgesetz erlaubt weiterhin die Zwischenlagerung von Abfall auf sogenannte Reaktordeponien. Umweltgefährdende Stoffe aus Industrie, Haushalten und den KVA (Schlacke, Filterstaub) müssen als Sondermüll behandelt und in Deponien mit Sohlenabdichtung und Abwasserbehandlung gelagert bzw. in Sondermüllöfen verbrannt werden. Gefährliche Reststoffe sollen in einen gesteinsähnlichen Zustand überführt werden. 1998 fielen knapp 200'000 Tonnen Klärschlamm (Trockensubstanz) an, von denen 51% verbrannt bzw. noch 7% deponiert wurden. 42% fanden in der Landwirtschaft Verwendung (inklusive Kompostierung und Granulatherstellung). Seit 2000 ist die Entsorgung von Klärschlamm in Deponien und seit 2003 auch dessen Verwendung als Dünger in der Schweiz verboten. Die Abfallentsorgung verursacht hohe Kosten. Allein der Kanton Bern rechnete in seinem Abfallleitbild 1991 mit Investitionskosten von 1,2 Mrd. Franken bis zum Jahr 2005, unter anderem für KVA, Sonderabfallanlagen, den Neubau von Deponien und Sanierungen. Die umweltgerechte Entsorgung bedingt die Anwendung des Verursacherprinzips. Für die Bevölkerung diesbezüglich eine spürbare Trendwende ist zum Beispiel die Einführung von Kehrichtsackgebühren seit dem Ende der 1980er Jahre.

Abfälle bzw. Abfalldeponien (Aufschüttungen, Fäkalien- und Abfallgruben) haben besonders für die Mittelalterarchäologie zu Recht einen hohen Informationswert. In den entsprechenden Fundschichten sind unter anderem Speisereste und ausgedientes Geschirr erhalten. Dadurch lassen sich Einblicke in das Alltagsleben gewinnen, wie sie schriftliche Quellen oft nicht bieten können. Abfälle fallen auch im Umfeld von Produktionsstätten an, unter anderem Keramik (Fehlbrände), Leder und Knochen. Auch für die jüngste Vergangenheit sind aufgrund von Abfallsedimenten Rückschlüsse auf Lebensgewohnheiten möglich. Seit der Industrialisierung verbergen sich im Boden Abfalldeponien mit gefährlichen Stoffen («Altlasten»). Ihr Aufspüren unterstützen Quellen wie Fabrikpläne, Akten zu Arbeitsunfällen und Störfällen sowie Meliorationspläne.

Quellen und Literatur

  • M. Illi, Von der Schîssgruob zur modernen Stadtentwässerung, 1987
  • P.M. Frischknecht et al., Abfall und Recycling, 41989
  • Schriftenreihe Umwelt, 1990-, Nr. 125- (Fortsetzung von Schriftenreihe Umweltschutz)
  • Deponie Riet Winterthur, 1992 (Kurzber.)
  • G. Hösel, Unser Abfall aller Zeiten, 21992
  • Umwelt-Mat., 1993-
  • J. Hodel, Die Abfall-Lawine im Kopf, Liz. Basel, 1995
  • A. Huber, Die andere Seite der Produktion, Liz. Zürich, 1995
Weblinks

Zitiervorschlag

Martin Illi: "Abfall", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 28.07.2016. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/007862/2016-07-28/, konsultiert am 18.04.2024.