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Ewiger Frieden

Nach der Schlacht von Marignano vom 13. und 14.9.1515 dauerte es mehr als ein Jahr, bis in Freiburg am 29.11.1516 nach längeren Verhandlungen der E. abgeschlossen wurde und es zu einem unbefristeten Friedensvertrag zwischen den 13 Orten der Eidgenossenschaft und ihren Zugewandten (Abt und Stadt St. Gallen, Drei Bünde, Wallis und Stadt Mülhausen) einerseits und Franz I. als König von Frankreich und Herzog von Mailand andererseits kam. Faktisch gaben die Eidgenossen mit dem E. ihre Ansprüche auf das Protektorat über Mailand auf. Die Vertragspartner verzichteten auf die Unterstützung von Gegnern der anderen Partei und verpflichteten sich zur schiedl. oder gerichtl. Lösung von Streitfragen. Frankreich bezahlte den Eidgenossen in der Folge der Frieden von Dijon (1513) bzw. von Gallarate (1515) 400'000 Kronen als Kriegsentschädigung für den Dijoner und 300'000 Kronen für den Mailänder Feldzug, und es bot weitere 300'000 Kronen, wenn die Eidgenossen und die Drei Bünde ihre ennetbirg. Vogteien (ohne Bellinzona) abtreten würden, worauf diese dann aber verzichteten. Auf diese Weise gelangte das Gebiet des späteren Kt. Tessin definitiv, Mendrisio ab 1521, an die Eidgenossenschaft. Darüber hinaus erneuerte der E. eine Reihe wichtiger handelspolit. Privilegien der Eidgenossen im Herzogtum Mailand und in der Messestadt Lyon und räumte allgemein gegenseitig den freien Handel ein. Jedem eidg. Ort sowie dem Wallis und den Drei Bünden sicherte Frankreich jährl. Pensionen von 2'000 Fr. zu, gleichviel ging auch gemeinsam an eine Reihe von Zugewandten. Schliesslich behielten sich beide Parteien ihre Bündnispflichten gegenüber verbündeten Mächten vor. Der E. entsprach in seiner polit. Bedeutung der Erbeinung mit Österreich von 1511 (Ewige Richtung) und stellte einen wichtigen Schritt zum Soldbündnis mit Frankreich von 1521 dar. E. und Soldbündnis von 1521 waren Ausdruck der neuen aussenpolit. Orientierung der Eidgenossenschaft auf Frankreich hin (Allianzen), die bis zur Französischen Revolution eine zentrale Konstante der eidg. Aussenbeziehungen (Diplomatie) und einen wichtigen Faktor der Innenpolitik darstellte.

Quellen und Literatur

  • EA 3 II, 1406-1415
  • Feller, Bern 1, 560-574
  • HbSG, 357 f., 428 f., 492
Weblinks

Zitiervorschlag

André Holenstein: "Ewiger Frieden", in: Historisches Lexikon der Schweiz (HLS), Version vom 07.05.2010. Online: https://hls-dhs-dss.ch/de/articles/008898/2010-05-07/, konsultiert am 17.04.2024.